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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 090618 - 779 Polizeipräsidium: Arbeitstagung "Bekämpfung der Häuslichen Gewalt"

Frankfurt (ots)

Unter dem Motto "Intervention und Kooperation
bei Häuslicher Gewalt" fand am heutigen Tage eine ganztägige 
Arbeitstagung des Arbeitskreises INGE im Polizeipräsidium statt. Dank
der fundierten Kenntnisse der Referenten und Teilnehmer kam es zu 
regen Diskussionen. Das Pressepapier zu dieser Veranstaltung ist im 
Anschluss beigefügt.
"Die Privatsphäre der Wohnung bildet einen Raum für Schutz und 
Geborgenheit. Gewalt und Misshandlungen dürfen daher gerade dort 
nicht ungehindert und ungestraft geschehen."
Grundsatz:
Das vernetzte Vorgehen mit aufeinander abgestimmten gesetzlichen 
Möglichkeiten und dem damit verbundenen Hilfeangebot für die Opfer, 
soll ein klares Signal an gewalttätige Personen und die Gesellschaft 
sein, dass "Häusliche Gewalt" vom Staat nicht toleriert werden kann 
und somit keine Privatsache ist.
Mit diesem Grundsatz startete die Hessische Polizei und damit auch
die Polizei Frankfurt am Main im Oktober 2003 in ein neues Zeitalter 
der Bekämpfung der Häuslichen Gewalt.
Jetzt, rund sechs Jahre später will Das Polizeipräsidium Frankfurt/ 
M. einen Blick zurückwerfen, aber auch die aktuellen Möglichkeiten 
und Verfahrensweisen darstellen.
Stand die Frankfurter Polizei 2003 noch am Anfang der Vernetzung 
zwischen den einzelnen Institutionen, so arbeiten zum heutigen 
Zeitpunkt vom der Polizei angefangen über das Jugend- und Sozialamt, 
dem Familiengericht und der Amtsanwaltschaft viele Stellen Hand in 
Hand. Unter der Beteiligung vieler Einrichtungen und Behörden wurde 
der Arbeitskreis INGE (Intervention bei Gewalt gegen Frauen) 
erfolgreich eingeführt, wie wir heute rückblickend sagen können.
Die Zwischenbilanz fällt somit nach sechs Jahren sehr positiv aus.
Wurden im Jahre 2002 noch 529 Taten von "Häuslicher Gewalt" für den 
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt/ M. 
verzeichnet, so weist die Kriminalstatistik des Jahres 2008 insgesamt
1085 Taten von "Häuslicher Gewalt" aus. Dieser Anstieg ist nicht 
darauf zurückzuführen, dass in Frankfurter Wohnungen mehr Taten 
begangen wurden, sondern im Gegenteil, die Opfer haben großes 
Vertrauen in das Netzwerk gefunden und zeigen die Taten nun häufiger 
bei der Polizei an. Taten die vor 2003 noch im Dunkelfeld ohne 
Kenntnis der Polizei verübt wurden, finden heute Einzug in die 
Statistik, weil man um die fundierte Betreuung des Netzwerkes und der
Polizei weiß.
Dass die Opfer(90% Frauen), im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen, 
zeigt auch der Anstieg der Wegweisungen der Gewalttäter aus der 
eigenen Wohnung. Waren es im Jahr 2002 64 Fälle, wurden 2008 bereits 
rund 300 Täter der eigenen Wohnung verwiesen. Zusätzlich wurde in 170
Fällen ein Beratungsgespräch mit einer Betreuungsstelle für die Opfer
vereinbart. Dieser "Pro Aktive Ansatz" fand vor 2003 noch keine 
Anwendung.
An Hand eines schematischen Beispiels soll das Zusammenspiel der 
einzelnen Bausteine des Netzwerks dargestellt werden:
Ein Notruf, wie er bereits häufig bei der Frankfurter Polizei 
eingegangen ist, erreicht die Notrufzentrale. Eine besorgte Nachbarin
bittet die Polizei um Hilfe, nachdem sie aus der Nachbarwohnung einen
lauten Streit wahrgenommen hat. Es wird sofort eine Polizeistreife 
des zuständigen Reviers zu der Wohnung geschickt.
Vor Ort können die Beamten feststellen, dass die Ehefrau weinend 
und mit einer blutenden Nase auf dem Sofa sitzt, die beiden 
minderjährigen Kinder halten sich verängstigt in ihrem Zimmer auf, 
der Ehemann läuft vollkommen aufgebracht in der Wohnung auf und ab. 
Er war wegen Differenzen  in der Erziehung derart in Rage geraten, 
dass er seine Frau geschlagen hatte. Der eingesetzten Streife wird 
mitgeteilt, dass der Ehemann innerhalb der letzten beiden Jahre 
bereits zweimal dahingehend aufgefallen ist.
Folgende Maßnahmen werden in einem solchen Fall durch die Beamten 
getroffen:
	-14 tägige Wegweisung des Ehemanns aus der gemeinsamen Wohnung
	-Bestimmung einer ladungsfähigen Anschrift des Ehemanns
-Strafanzeige wegen Körperverletzung von Amts wegen
	-Einholung des Einverständnisses der Ehefrau, von einer 
Beratungsstelle kontaktiert
 zu werden
	-Hinweis an den Ehemann, sich z.B. im Männerzentrum beraten zu 
lassen
Als nächster Schritt wird diese Tat durch den 2003 eingeführten 
Verbindungsbeamten des zuständigen Reviers weiterbearbeitet:
-getrennte Vernehmung von Ehefrau und Ehemann
	-Übersendung der Strafanzeige an den Sonderdezernenten der 
Amtsanwaltschaft
Frankfurt/ M.
	-Mitteilung an das Jugend amt der Stadt Frankfurt/ M.
	-Ggfs. Mitteilung an das Amt für multikulturelle Angelegenheiten, 
bei ausländischen
Tätern
-Hinweis an die Frau einen Antrag nach dem Gewalt Schutz Gesetz ( 
GewSchG)
stellen zu können (z.B. Näherungs- und Kontaktverbot)
Die Ehefrau entschließt sich nach erfolgter Beratung bei einer der
drei Frankfurter Beratungsstellen zu einem Antrag nach dem GewSchG 
beim Familiengericht. Es wird ein Beschluss erstellt, nachdem der 
Ehemann z.B. für sechs Monate ein Näherungs- und Kontaktverbot 
auferlegt bekommt und die Ehefrau für diesen Zeitraum die Wohnung 
zugesprochen bekommt.
Wird so gerichtlich entschieden, wird folgendes umgesetzt:
Übermittlung des Beschlusses an den Ehemann durch einen 
Gerichtsvollzieher
	Mitteilung an das zuständige Polizeirevier, dass ein solcher 
Beschluss erteilt wurde
Da der Ehemann als gewaltbereit bekannt ist, bittet der 
Gerichtsvollzieher um Amtshilfe bei der Aushändigung des Beschlusses 
an den Ehemann. Zusammen mit der Polizei wird der Ehemann sodann 
aufgesucht und ihm der Beschluss ausgehändigt. Sollte der Ehemann 
gegen diese Maßnahmen verstoßen, kann er zu einem Jahr 
Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Während der 
gesamten Dauer des Verfahrens, steht der Ehefrau in Person des 
Verbindungsbeamten ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Begleitend zu diesen beispielhaften Maßnahmen, können im konkreten 
Fall noch weitere Maßnahmen durch die jeweiligen Institutionen 
getroffen werden. Zum Beispiel gibt es beim Polizeipräsidium 
Frankfurt spezielle Gefährdungslagen- Manager, die zum Einsatz 
kommen, wenn eine Gefährdung für die Ehefrau nicht auszuschließen 
ist.
Dieses Beispiel zeigt wie die einzelnen Institutionen 
zusammenarbeiten, um dem Opfer, aber auch dem Täter eine 
größtmögliche Hilfe zu bieten. Damit diese Maßnahmen immer wieder 
angepasst werden können, wird sowohl landesweit als auch mittlerweile
europaweit zusammen gearbeitet. Es zeigt sich aber auch, dass sich 
alle Institutionen nicht "auf ihren Lorbeeren ausruhen" können, da 
dieses Delikt ständiger Beobachtung bedarf und immer wieder, auch 
über die Medien, die fundierte Hilfe für die Betroffenen dargestellt 
werden muss.
Im Rahmen der heutigen Fortbildungsveranstaltung sollen die 
Verbindungsbeamten die Möglichkeit erhalten, sich mit anderen 
Vertretern des Netzwerks auszutauschen, aber auch Probleme aus der 
Praxis zu diskutieren. Durch den stetigen Austausch soll das Netzwerk
immer wieder modifiziert werden, um die konkreten Maßnahmen anpassen 
zu können.
Alexander Löhr (-82117)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Außerhalb der Arbeitszeit: 0173-6597905
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm





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