Bayern: Ab 1. Januar 2018 gilt Rauchmelderpflicht für alle Wohngebäude
Berlin (ots) - Bis zum 31. Dezember 2017 müssen bestehende Wohnungen und Wohnhäuser in Bayern mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit Januar 2013. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer - und zwar unabhängig davon, ob das Eigentum selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Rauchmelderpflicht ...