Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu BGH/Fahrradhelm-Urteil
Stuttgart (ots) - Für die Kosten der Freiheit der einen zahlen im Ernstfall auch andere. Die Kosten für den Unfall der Fahrradfahrerin, die ohne eigene Schuld, aber auch ohne Helm verunglückt ist, weil ein Autofahrer die Türe geöffnet hat, ohne zu schauen, zahlt jetzt in voller Höhe dessen Haftpflichtversicherung. So hat es gestern der Bundesgerichtshof entschieden. Die Vorinstanz hatte der schwer verletzten Frau ...