Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Versicherungsschutz in Katastrophengebieten / Gesetzliche Unfallversicherung unterstützt nach Japan entsandte Beschäftigte und deren Arbeitgeber
Berlin (ots) - Beschäftigte, die sich vorübergehend berufsbedingt im Ausland aufhalten, genießen auch dort den Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Sie kommt für Körperschäden durch Arbeits-, Wegeunfälle und Berufskrankheiten auf. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für ...