DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH
Bestattungsvorsorge: Mit Sicherheit ein würdiger Abschied
Bad Wildungen (ots) - Eine eindeutig zweckgebundene Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe darf vom Sozialamt nicht angetastet werden. Sie muss unabhängig vom üblichen Schonvermögen betrachtet werden. Wer Sozialhilfeleistungen beantragt, muss daher in der Regel seine Bestattungsvorsorge nicht auflösen. Als zweckgebunden wird eine Bestattungsvorsorge eingestuft, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sie zu anderen ...