Haufe TzBfG-Kommentar erschienen: Dritte Auflage berücksichtigt aktuelle Änderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Befristungsrecht
Freiburg (ots) - Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem höchst umstrittenen Urteil das bisherige Befristungsrecht tiefgreifend geändert: Wenn ein Arbeitnehmer irgendwann schon einmal in einem Unternehmen beschäftigt war, konnte er bisher dort nicht mehr sachgrundlos befristet angestellt werden. Jetzt ist die ...