Röttgen/Wanderwitz: Sondermietrecht für die neuen Länder wird endlich abgeschafft
Berlin (ots)
Anlässlich der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Artikel 232 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BT-Drs. 15/1490) erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der zuständige Berichterstatter, Marco Wanderwitz MdB:
Mit dem Gesetzentwurf soll endlich die letzte mietrechtliche Sondervorschrift für das Gebiet der Neuen Länder aufgehoben werden, die sich schon seit vielen Jahren als Hemmschuh für die wohnungswirtschaftliche Entwicklung erwiesen hat und längst überholt war.
Anders als in den alten Bundesländern war in den neuen Bundesländern bislang die so genannte Verwertungskündigung verboten: Mietverhältnisse, die vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen wurden, durften nicht deshalb gekündigt werden, weil der Vermieter sonst an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Wohnraums gehindert wäre. Diese Sonderbestimmung für die neuen Bundesländer, die jetzt abgeschafft wird, sollten Mieter von preisgünstigem Wohnraum wegen der Wohnraumknappheit in der ehemaligen DDR vor Kündigungen schützen. Von knappem Wohnraum kann im gesamten Gebiet der neuen Länder jedoch keine Rede mehr sein: Allein in den vergangenen vier Jahren ist der Leerstand dort um mehr als 300.000 auf 1.200.000 Wohnungen angestiegen. Dennoch hat sich die Bundesregierung seit Jahren geweigert, das Sondermietrecht abzuschaffen und damit verhindert, dass Eigentümer Mietern kündigen und danach die Gebäude im Sinne einer vernünftigen Wohnungswirtschaft grundlegend sanieren, umgestalten oder abreißen konnten. Dies hat vor allem kommunale Wohnungsbaugenossenschaften und gesellschaften in ihrer Existenz bedroht und den Stadtumbau Ost insgesamt gefährdet.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates, der von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion immer gefördert und nunmehr auch von der Regierungskoalition akzeptiert wurde, geht auf eine Initiative der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie des Landes Sachsen-Anhalt zurück.
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