Alle Storys
Folgen
Keine Story von BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen mehr verpassen.

BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

Eine Interessenvermischung darf es im neuen Sanierungsrecht nicht geben

Bonn (ots)

- Rollen von Restrukturierungsbeauftragten und Insolvenzverwaltern klar trennen

- Für Restrukturierungsbeauftragte eindeutige Qualitätsanforderungen definieren

Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) enthält der vorgelegte Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Insolvenzrechts wichtige Neuerungen, um Unternehmen besser außerinsolvenzlich sanieren zu können. Besonders das Herzstück des neuen Sanierungsrechts - das Stabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) - sei ein wirklicher Meilenstein. Jetzt gehe es im weiteren Gesetzgebungsverfahren darum, den Entwurf noch praxisnäher und frei von möglichen Interessenkonflikten zu gestalten. Hierfür hat der BDU in seiner Stellungnahme, die dem Justizministerium vorliegt, Vorschläge formuliert. BDU-Präsident Ralf Strehlau: "Die Regierung ist schon sehr weit gesprungen. Einige Eckpunkte sollten aber noch klarer geregelt werden. Besonders die Rollen der Restrukturierungsbeauftragten und Insolvenzverwalter müssen klar voneinander getrennt werden." Eine Interessenvermischung dürfe es, so der Consultingverband, nicht geben.

Die Unabhängigkeit der Beratungsleistung habe für den BDU eine zentrale Bedeutung und sei daher in seinen Berufsgrundsätzen als wichtiges Qualitätsmerkmal aufgeführt. Nur so erhalte der Kunde eine unvoreingenommene Analyse und Lösungsvorschläge, die keine versteckten Interessenkonflikte oder Provisionsvereinbarungen enthalte. Dies sollte auch im Sanierungsgeschehen für alle Beteiligten gelten. Burkhard Jung, Vorsitzender des Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung im BDU: "Der Referentenentwurf sieht zurzeit noch vor, dass der Restrukturierungsbeauftragte im Fortgang des Verfahrens zum Insolvenzverwalter bestellt werden kann.

Das birgt die Gefahr einer erheblichen Interessenskollision. Besonders die Frage der Honorare sehe ich kritisch, da die Vergütung eines Insolvenzverwalters oft höher als die eines Restrukturierungsbeauftragten ist." Allein die Möglichkeit, dass derartige Überlegungen eine Rolle spielen könnten, sei in hohem Maße schädlich für das Vertrauen der Beteiligten, so Jung.

Damit Sanierungsverfahren nicht durch Zeitverzögerungen geschädigt werden, befürwortet der BDU, dass der begleitende Sanierungsberater auch zum Restrukturierungsbeauftragten gemacht werden kann. Damit werde sichergestellt, dass das betriebswirtschaftliche Know-how ohne ein Entscheidungsvakuum durchgängig im Sanierungsprozess und somit für die Arbeit der Insolvenzrichter zur Verfügung steht. Das Gesetz sollte dabei qualitätsorientierte Anforderungsprofile hinsichtlich erforderlicher Eignung und Nachweise aufweisen. Als gute Orientierung bei der Auswahl geeigneter Sanierungsberater könnten hier die vom BDU bereits im Zusammenhang mit dem Präventiven Restrukturierungsrahmen gemachten Vorschläge dienen.

Weiterhin empfehlen der BDU und sein Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung in der Stellungnahme zum neuen Sanierungsrecht die Haftungsregelungen für die Geschäftsführung der Krisenfirma gegenüber den Gläubigern weniger scharf zu gestalten. Wegen der komplexen Situation, die sich nicht selten aus der möglichen Interessenskollision zwischen Gesellschaftern und Gläubigern ergibt, könne die Haftung auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Zuwiderhandlungen beschränkt werden.

Auch sollte aus Sicht des BDU eine Regelung im Gesetz vorgesehen werden, die es Gläubigern ermöglicht, ihre Vorleistungen auf Vorkasse umzustellen. Dies habe sich unter anderem bei vorläufigen Insolvenzverfahren schon bewährt.

Darüber hinaus schlägt der Consultingverband vor, die möglichen Rechtsmittel, die im Laufe des Sanierungsverfahrens eingelegt werden können, zu beschränken. Die vorgesehene Regelung gehe nach den Erfahrungen aus der Sanierungspraxis zu weit. Aussichtsreiche Restrukturierungspläne könnten durch Gläubiger verhindert werden. Daher sollte zumindest die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln aus dem Gesetz herausgenommen werden.

Kostenloser Download der BDU-Stellungnahme zum SanInsFoG:

https://www.bdu.de/stellungnahme-saninsfog/

Download Pressemitteilung unter: www.bdu.de/pressemitteilungen

Pressekontakt:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners // Pressesprecher
Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn
T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, klaus.reiners@bdu.de

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
Weitere Storys: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
  • 19.08.2020 – 11:00

    Neues Sanierungsinstrument zur Rettung von Unternehmen schnell einführen

    Bonn (ots) - - Zentrales Ziel muss sein, die absehbare Insolvenzwelle abzuflachen - Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis 31.3.2021 weiter aussetzen Angesichts der ab Herbst erwarteten Insolvenzwelle ist es für den Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) wichtig, jetzt mit Augenmaß und Weitsicht die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. ...

  • 16.07.2020 – 11:15

    Consulting: Zuversicht nimmt weiter zu

    Bonn (ots) - - BDU-Geschäftsklima-Indexwert klettert deutlich nach oben - Prognose: Ein Drittel weniger Dienstreisen nach Corona In die deutsche Consultingbranche kehrt die Zuversicht nach und nach zurück. Zum zweiten Mal in Folge verbessert sich der Indexwert in der vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) durchgeführten Geschäftsklima-Befragung. Nach dem corona-bedingten Tiefpunkt im März (70,4) war ...