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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

Gefragte Berater - Interim-Manager halten zunehmend Einzug in die Chefetagen

Bonn (ots)

BDU: Wachsender Markt infolge unsicherer Konjunktur und höherem
   Bedarf an Krisenmanagement - Rechtliche Fallstricke beachten
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V. wird der Markt für Interim-Management
weiter wachsen und damit der Anteil am Gesamtumsatz der
Unternehmensberaterbranche zunehmen. Lag der Anteil am Beratermarkt
2002 noch unter einem halben Prozent, so sei bis Ende 2004 mit einer
Verdoppelung auf bis zu einem Prozent zu rechnen. Dies würde einem
Umsatzvolumen im Interim-Management von rund 100 Millionen Euro
entsprechen. Gründe für den vermehrten Einsatz von Interim-Managern
sieht BDU-Vizepräsident Dr. Joachim Staude vor allem in den
derzeitigen Umsatzeinbrüchen, Restrukturierungen und drohenden
Insolvenzen, die vor allem bei mittelständischen Firmen zu erhöhtem
Bedarf nach externer Hilfe führten.
"Aber auch die Angst, einmal eingestelltes Fachpersonal dann
dauerhaft halten zu müssen, wenn sich die Unternehmenslage
verschlechtert oder ein Projekt abgebrochen wird, spielt eine Rolle",
so der BDU-Vizepräsident. Immer mehr Firmen scheuten das Risiko
kostspieliger Kündigungsprozesse und hoher Abfindungsvergleiche.
"Hier führt letztlich unser arbeitnehmerfreundliches
Kündigungsschutzrecht dazu, dass Festanstellungen vermieden werden",
sagte Staude.
Der Unterschied zur klassischen Unternehmensberatung liege in der
längeren Dauer des Engagements sowie in der verstärkten
prozessübergreifenden Einbindung in das Unternehmen. Interim-Manager
werden entweder vom Beratungsunternehmen befristet "abgestellt" oder
sind selbstständige Berater auf Zeit. Genau hier liegen für den BDU
allerdings auch die Fallstricke des Interim-Managements.
"Führungskräfte auf Zeit dürfen nicht vollständig in die Struktur des
beratenen Unternehmens integriert werden, insbesondere dürfen sie
nicht weisungsabhängig vom beratenen Unternehmen sein", so Staude.
Sonst könnte Interim-Management als Zeitarbeit im Sinne des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes angesehen werden. Aus den selben
Gründen sei es ratsam, die Zusammenarbeit unter dem Gesichtspunkt der
Beratung und nicht unter einer Überlassung von Arbeitskraft
vertraglich zu fixieren. Um den Anschein der Scheinselbstständigkeit
zu vermeiden, sei es für selbstständige Interim-Manager sinnvoll,
auch andere Auftraggeber zu beraten. "Interim-Manager, die diese
Kriterien einhalten und sich letztlich doch als Unternehmensberater -
nicht als festangestellte Übergangskraft - verstehen, haben gute
Marktchancen und eine sichere rechtliche Grundlage."
Die Tätigkeit als Interim-Manager könne für Fach- und
Führungskräfte jeglichen Alters ein neues und interessantes
Einsatzgebiet darstellen, denn der Personalabbau der letzen Jahre sei
quer durch alle Alters- und Hierarchiestufen in den Unternehmen
gegangen. Interim-Management könne zudem der Start in eine
erfolgreiche Selbstständigkeit und finanziell durchaus lukrativ sein,
denn die durchschnittlichen Honorarerlöse pro Berater beliefen sich
auf jährlich rund 140.000 bis 150.000 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. 
Klaus Reiners (Pressesprecher), Tel.: 0228/9161-20 
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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