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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

Neues Urteil: Begleitende Rechtsberatung für Unternehmensberater weiterhin zulässig

Berlin/Bonn (ots)

Fördermittelberatung darf auch rechtliche Fragestellungen
behandeln - OLG Bremen weist Berufung eines Anwalts
zurück- Revision zum BGH zugelassen
Die Berechtigung von Unternehmensberatern, im
Rahmen von betriebswirtschaftlichen Beratungen auch rechtliche Fragen
aus den Bereichen der Existenzgründung und Subventionen anzusprechen,
ist durch ein aktuelles Urteil des OLG Bremen bestätigt worden
(Urteil vom 28. März 2002, 2 U 121/2000). Der Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V. begrüßt diese Entscheidung des
Gerichtes, in der eine Werbung für Fördermittel überprüft wurde.
Gleichzeitig geht der BDU davon aus, dass sich noch der
Bundesgerichtshof mit der Frage befassen wird.
Die Bremer Richter stellten in der Entscheidung ausdrücklich klar,
dass Beratung über öffentliche Fördermittel Bestandteil einer
professionellen Existenzgründungsberatung sei und deshalb
schwerpunktmäßig auf wirtschaftlichem Gebiet liege. Diese sei zwar
auch Rechtsberatung im Sinne des Art. 1 Paragraph 1
Rechtsberatungsgesetz (RBerG), aber über die Hilfsgeschäftnorm des
Art. 1 Paragraph 5 RBerG zulässig. Denn - so das Gericht - erwarte
ein Unternehmer vom Berater in aller Regel, dass er nicht "nur ins
Einzelne gehende Informationen über die vielfältigen Arten der als
Finanzierungshilfe in Betracht kommenden Förderungsprogramme besitzt
und weitergibt, sondern auch, dass er Beratung und Unterstützung zur
praktischen Durchführung einer danach ins Auge gefassten Finanzierung
erhält, ohne sich deswegen besonderen Rechtsrat einholen zu müssen."
Besonders freut sich BDU-Präsident Rémi Redley in diesem
Zusammenhang über die große wirtschaftspolitische Kompetenz der
Richter. "Denn", so Redley, "das OLG weist ausdrücklich darauf hin,
dass die Wirtschaft nicht von Rechtsanwälten, sondern von
Unternehmensberatern die größere Sachkenntnis in diesen Bereichen
erwartet." Und der betriebswirtschaftliche Teil einer Beratung sei
insofern von den rechtlichen Fragen nicht sinnvoll zu trennen. "Es
wäre ja völlig lebensfremd, wenn der Berater den Kunden bei der
kleinsten rechtlichen Frage zum Rechtsanwalt schicken muss, obwohl
ihm die maßgeblichen betriebwirtschaftlichen Zusammenhänge in der
juristischen Ausbildung nie vermittelt wurden", meint Redley vor dem
Hintergrund der zunehmenden Vernetzung von betriebwirtschaftlichen
und rechtlichen Prozessen in der Ökonomie.
Der Verband geht allerdings davon aus, dass mit dieser
Entscheidung noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Denn auch das
OLG Bremen habe zu erkennen gegeben, dass die Fragestellung von
derartig wichtiger Bedeutung für die sachgerechte Abgrenzung von
rechtsanwaltlicher und unternehmensberatender Tätigkeit sei, dass
sich der Bundesgerichtshof damit befassen müsse. "Ich bin daher auch
guter Dinge, dass der BGH eine mögliche Revision annehmen wird", so
der BDU-Präsident.
Die vollständige Urteilsbegründung kann bei der Pressestelle des
Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. abgerufen
werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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