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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

Unternehmensberater fordern von der Bundesregierung Nachbesserungen bei Bauabzugsteuer

Bonn (ots)

Verbandspräsident Redley erwartet einen Rückgang mittelständischer
Investitionen vor allem in Ostdeutschland
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater
BDU e.V., Rémi Redley, fordert die Bundesregierung auf, die zum
Jahresbeginn vorgesehene Pflicht für unternehmensteuerpflichtige
Bauherren, 15 Prozent des Rechnungsbetrages als Steuerpauschale
abzuziehen und dem Finanzamt direkt zu überweisen, zu modifizieren.
Gerade in den Neuen Ländern untergrabe diese Bauabzugsteuer die
Liquidität von Baufirmen.
Redley bemängelt insbesondere "den weiten Personen- und
Leistungskreis", den das Gesetz erfasse. So gelte es nicht nur für
die klassischen gewerblichen Bauherren, sondern auch für private
Vermieter, Freiberufler und andere Kleinunternehmer und führe zu
einer unnötigen Überregulierung fast der gesamten Wirtschaft. Ebenso
werde der Leistungsbereich zu weit gefasst. Denn neben Großbauten
falle nun jeder einfache Küchen- oder Fenstereinbau unter das Gesetz.
Folge: Mit dem pauschalen Abzug, der für den Handwerker zeitlich
verzögert erst mit den Veranlagungen der Lohn-, Einkommen- oder
Körperschaftsteuer vom Finanzamt verrechnet werde, fehlten vor allem
vielen Ein-Mann-Betrieben dringend gebrauchte Finanzmittel. Und
parallel dazu müssten die betroffenen Betriebe ihren bisherigen
Verpflichtungen gegenüber den Fiskus, etwa bei der Abfuhr der
Umsatzsteuer, unvermindert weiter nachkommen. "Das zusätzliche
15-prozentige Kapitalloch pro Auftrag wird zu einer ungeheuren
Liquiditätsbelastung für die Bauwirtschaft führen", erwartet Redley.
Dies treffe auch und gerade ostdeutsche Baufirmen, deren Kapitaldecke
schon jetzt sehr angespannt sei.
Redley fordert daher eine einheitliche Freistellungsgrenze von
mindestens jährlich 15.000 Euro Auftragshöhe (bisher geplant: 5.000
Euro, bei Vermietungen 15.000 Euro), innerhalb derer der Auftraggeber
auf den Steuerabzug verzichten dürfte. Um den hohen
Verwaltungsaufwand zu vermindern, sei es zudem wünschenswert, ein
zentrales Steuerregister - etwa beim Bundesamt für Finanzen -
einzurichten, bei dem die Freistellungsbescheinigungen hinterlegt und
erfragt werden können. Diese Bescheinigungen müssten ähnlich wie bei
der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer direkt über das Internet
abrufbar sein. Aber selbst bei diesen Erleichterungen bleibe der fade
Beigeschmack, dass mit dem neuen Gesetz der Auftraggeber letztlich
zum Erfüllungsgehilfen des Fiskus gemacht und der Verwaltungsaufwand
für Bauherr und Ausführenden unverhältnismäßig ausgeweitet werde.
Überaus problematisch sei zudem die verschuldensunabhängige
Garantiehaftung des Leistungsempfängers für den gesamten
Abzugsbetrag. Und die greife beispielsweise bereits dann, wenn sich
ein Bauauftrag etwa durch unvorhersehbare Zusatzarbeiten über die
Freistellungsgrenze erhöhe. Daher müsse wenigstens die Haftung auf
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie auf einen Höchstbetrag
begrenzt werden.
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur
Zeit rund 16.000 Unternehmensberater und Personalberater organisiert,
die sich auf über 540 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen
verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten 2000 einen Gesamtumsatz
von ca. sechs Milliarden DM (1999: 5,3 Milliarden DM). Der
Marktanteil konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut
werden und liegt inzwischen bei 25 Prozent.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)  
Zitelmannstraße 22
53113 Bonn
Tel.: 0228/9161-20
E-Mail:  rei@BDU.de

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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