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Hofbauer
Nüßlein: Die EU muss das Subsidiaritätsprinzip wahren

Berlin (ots)

Anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag zum
Entwurf einer europäischen Bodenschutzrahmenrichtlinie erklären der 
umweltpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Klaus Hofbauer, und der Berichterstatter im 
Umweltausschuss, Dr. Georg Nüßlein:
Es gibt keinen Grund für eine Zuständigkeit der Europäischen Union
für den Bodenschutz. Die nationale Gesetzgebungskompetenz muss 
erhalten bleiben. Der Subsidiaritätsgrundsatz ist zu wahren, wonach 
die EU nur tätig werden darf, sofern und soweit die Ziele der in 
Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten nicht 
ausreichend erreicht werden können. Insbesondere Deutschland hat mit 
seinem Bodenschutzrecht bewiesen, dass dieser Bereich der 
Umweltgesetzgebung national vorbildlich gestaltbar ist. Die 
EU-Kommission trifft eine fachliche Fehleinschätzung, wenn sie 
argumentiert, es gebe eine nennenswert grenzüberschreitende 
Bodenerosion, die eine Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene
rechtfertige. So hat es die EU-Kommission in ihrem Vorschlag eines 
Ordnungsrahmens für den Bodenschutz behauptet. Von diesem Vorstoß ist
nur ein Anwachsen der Bürokratie und der Berichts- und 
Dokumentationspflichten zu Lasten der Bodennutzer, Land- und 
Forstwirte zu erwarten.
Der Bundesumweltminister ist aufgerufen sich der Position der 
Bundesländer anzuschließen und sich gegen eine entsprechende 
Vergemeinschaftung des Bodenschutzrechts zu stemmen.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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