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CSU-Landesgruppe

"CSU-Landesgruppe
Dr. Müller: Verfassungsvertrag heftig umstritten - Kernpunkte inakzeptabel"

Berlin (ots)

Zum aktuellen Entwurf des EU-Verfassungsvertrages
erklärt der außen- und europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Dr. Gerd Müller:
Die internen Beratungen haben gezeigt: Der EU-Verfassungsvertrag
stößt auf erheblichen Widerstand und muss in zentralen Punkten
grundlegend verändert werden.
1. Gottesbezug und Präambel 
Der jetzige Text nimmt weder auf Gott noch auf die christlichen 
Wurzeln Europas Bezug. Er ist in seiner Formulierung beliebig, 
willkürlich und für das Selbstverständnis der EU unakzeptabel.
2. Kompetenzabgrenzung 
Die Kompetenzabgrenzung in der jetzigen
Form ist undurchschaubar und führt zu einer wesentlichen
Kompetenzausweitung und zu neuen Zuständigkeiten für Brüssel in den
zentralen Bereichen der Wirtschaft, Sozial- und
Beschäftigungspolitik. Neue qualitative Rechte in diesen nationalen
Zuständigkeitsfeldern werden abgelehnt.
3. Zuwanderung 
Die Frage der Zuwanderung betrifft einen
Kernbereich der Staatlichkeit und deshalb muss über das Maß der
Einwanderung und den Zugang von Drittstaatsangehörigkeiten weiterhin
in Deutschland entschieden werden können. Ein Übergang in die
Mehrheitsentscheidung und Zuständigkeit der EU wird abgelehnt.
4. Rechtsgrundlage für eine eigene EU-Steuer 
Die EU gibt sich mit dem Verfassungsvertrag eine Rechtsgrundlage für 
eine eigene EU-Steuer und schafft die Möglichkeit, mit 
qualifizierter Mehrheit die Modalitäten der zukünftigen EU- 
Finanzierung zu regeln, was nicht unsere Zustimmung finden kann.
5. Klagerecht der nationalen Parlamente 
Das Klagerecht der nationalen Parlamente wird leider auf 
Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips und nicht auf Verletzungen 
der Kompetenzordnung bezogen und muss, anders wie im Entwurf 
vorgesehen, direkt und nicht über die Mitgliedsstaaten wahrgenommen 
werden können.
6. Festhalten am Ziel der Preisstabilität der EZB 
Im Konventvorschlag wird die eindeutige Verpflichtung der EZB auf
Einhaltung der Preisstabilität relativiert. Dieser Punkt ist von
erheblicher Bedeutung für die zukünftige Finanz- und Geldpolitik im
Euro-Raum.
7. Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Gemeinsamen Außenpolitik
Auf der Basis des Prinzips der doppelten Mehrheit der Staaten und 3/5
der Bevölkerung wird ein wesentlich qualitativer Schritt zur
Einführung von qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im Bereich der
Gemeinsamen Außenpolitik befürwortet. Aber in Fragen einer stärkeren
Kooperation in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bleibt der
Entwurf hinter den Erwartungen zurück.
8. Balance der Institutionen und die Machtfrage der EU 
Die Abkehr vom Rotationsprinzip beim Europäischen Rat und den 
Ministerräten ist Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit des Rates 
bei zukünftig 24 Mitgliedsstaaten.
Die Bundesregierung hat sich in all diesen Fragen im
Verfassungskonvent nicht durchgesetzt. Diese Fragen bleiben deshalb
offen für die folgende Regierungskonferenz. Die Diskussion eines
Verfassungsvertrages darf dabei nicht unter hektischem Zeitdruck
erfolgen. Die EU-Erweiterung wird dadurch nicht gefährdet, da der
Beitritt der 10 neuen EU-Mitglieder im März 2004 auf der Basis des
Nizza-Vertrages unproblematisch erfolgen wird.
ots-Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=9535

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon:030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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