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CSU-Landesgruppe

Mayer: Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht ist rechtmäßig

Berlin (ots)

Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs zur
Rechtmäßigkeit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung 
für Täter, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden, erklärt 
der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im 
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Bundesgerichtshof bestätigt mit seiner Entscheidung die 
Rechtsauffassung der CSU-Landesgruppe, dass die nachträgliche 
Sicherungsverwahrung auch bei Tätern angeordnet werden kann, die nach
dem Jugendstrafrecht verurteilt wurden. Voraussetzung ist, dass sich 
während der Entwicklung des Täters in der Haft zeigt, dass er "mit 
hoher Wahrscheinlichkeit" erneut schwere Straftaten begehen wird. 
Aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung und einer multiplen 
Störung der Sexualpräferenz mit einer sadistischen Komponente war dem
Täter diese hohe Wahrscheinlichkeit im Strafvollzug bescheinigt 
worden.
Da es sich um den bundesweit ersten Fall, einer nachträglichen 
Anordnung der Sicherungsverwahrung gehandelt hat, messe ich dem 
Urteil auch eine grundlegende Bedeutung bei. Mit seiner Entscheidung 
sorgt der Bundesgerichtshof für Rechtssicherheit und vor allem für 
nachhaltigen Schutz der Bürger vor gemeingefährlichen Straftätern.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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