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DIE ZEIT

Lebensversicherer wollen unbürokratisch an Hinterbliebene der Tsunami-Toten auszahlen

Hamburg (ots)

Die meisten großen deutschen
Versicherungsunternehmen wollen nach Informationen der ZEIT
Lebensversicherungen der Tsunami-Opfer unbürokratisch an die
Hinterbliebenen auszahlen. Nach einer Umfrage des Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärten vier von fünf
Versicherungsunternehmen, ihnen genüge ein Schreiben des Auswärtigen
Amtes, dem zufolge anzunehmen sei, dass der Versicherungsnehmer durch
das Seebeben ums Leben gekommen ist.
Nach deutschem Recht gelten Katastrophenopfer, solange sie nicht
identifiziert sind, als vermisst und nicht als tot. Eine
Todeserklärung aber ist bislang die Voraussetzung dafür, dass
Lebensversicherungen ausgezahlt werden. Vermisste können auf Antrag
Hinterbliebener - "bei ernstlichen Zweifeln am Fortleben einer
Person" - nach dem Verschollenheitsgesetz (VerschG) für tot erklärt
werden, und zwar durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk der
Verschollene seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Vorgang nimmt oft bis
zu einem Jahr in Anspruch. Daher ist die Arbeit der deutschen
Identifikationsexperten in den Katastrophenländern nicht nur von
psychologischer Bedeutung für die Hinterbliebenen, sie hat auch einen
juristischen Hintergrund.
Den kompletten Text der ZEIT Nr. 2 vom 5. Januar 2005 senden wir
Ihnen gerne zu.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Elke Bunse, DIE ZEIT Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 040/3280-217, Fax: 040/3280-558,
E-Mail:  bunse@zeit.de)

Original-Content von: DIE ZEIT, übermittelt durch news aktuell

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