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DIE ZEIT

Erstmals Gerichtsverfahren zum Aktenklau aus Helmut Kohls Kanzleramt 1998 - Angeklagt sind aber nicht die politisch Verantwortlichen, sondern ZEIT-Redakteure

Hamburg (ots)

Vor dem Hamburger Amtsgericht findet am
Donnerstag, den 1. November 2001 erstmals ein Verfahren statt, dessen
Hintergrund die Löschung von drei Gigabyte Daten sowie die
Beseitigung wichtiger Akten über den CDU-Finanzskandal aus dem Bonner
Kanzleramt vor dem Regierungswechsel 1998 darstellt. Angeklagt sind
aber nicht die damals Verantwortlichen  aus Helmut Kohls Kanzleramt.
Der Vorwurf lautet auch nicht Verwahrungsbruch. Angeklagt sind
vielmehr drei ZEIT-Redakteure, die unbestritten wahrheitsgemäß über
diesen Staatsskandal berichtet haben. Ihnen wird nun von der
Staatsanwaltschaft Hamburg vorgeworfen, in einem  ihrer Artikel
"amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens und eines
Disziplinarverfahrens in wesentlichen Teilen im Wortlaut" noch vor
der öffentlichen Verhandlung zitiert zu haben. Dies sei nach § 353d
StGB strafbar.
Im Verfahren geht es um einen Artikel, den DIE ZEIT am 20. Juli
2000 unter der Schlagzeile "Operation Löschtaste" publiziert hatte.
Die Unterzeile lautete: "Wer befahl die Vernichtung der Daten und
Akten im Kanzleramt? Geheime Vernehmungsprotokolle des
Sonderermittlers Hirsch zeigen: Die Spur führt zu Kanzleramtschef
Bohl". DIE ZEIT berichtete, wie sich hohe Beamte des Kanzleramtes bei
den Anhörungen wanden, auf Erinnerungslücken beriefen, logen und
offenkundig die ehemalige Spitze des Kanzleramtes schützten.
Sonderermittler Hirsch gab seinen Bericht und seine
Anhörungsprotokolle an die Staatsanwaltschaft Bonn weiter, die das
Verfahren aber ohne weitere Ermittlungen einstellen wollte. Erst eine
Dienstaufsichtsbeschwerde des Freiburger Politikwissenschaftlers
Professor Wilhelm Hennis sowie von elftausend ZEIT-Lesern zwangen die
Justiz zu Ermittlungen. Die Generalstaatsanwaltschaft Köln wies die
Staatsanwaltschaft Bonn im Sommer 2001 an, das Verfahren zunächst
weiterzuführen. Bis heute ist aber unklar, ob jemals ein
Verantwortlicher für diese große Vernichtungsaktion in der deutschen
Regierungszentrale gefunden und verantwortlich  gemacht werden wird.
Zielstrebiger verlief die Verfolgung der Chronisten dieses
Skandals. Am Tag nach der Veröffentlichung in der ZEIT erstattete der
damalige Büroleiter des ehemaligen Kanzleramtschefs, Friedrich Bohl,
Anzeige gegen die ZEIT-Redakteure. Sie stehen am Donnerstag vor
Gericht. Den Redakteuren Thomas Kleine-Brockhoff, Martin Klingst und
Bruno Schirra droht bei Verurteilung eine Gefängnisstrafe.
Rechtsanwalt Johann Schwenn, der einen der ZEIT-Redakteure
verteidigt,  weist die Vorwürfe zurück: "Die Angeschuldigten haben
das getan, was ihre Aufgabe ist." ZEIT-Herausgeber und Chefredakteur
Michael Naumann vertraut darauf, "dass angesichts von Artikel 5 des
Grundgesetzes, der nicht nur die Pressefreiheit garantiert, sondern
auch das Recht der Bürger auf Information, jeder Versuch scheitern
wird, einen der größten Staatsskandale der Bundesrepublik zu den
Akten zu legen. Die Hoffnung ist umso ausgeprägter, als wir ja
erfahren haben, was Staatsakten alles zustoßen kann." Und der
Leipziger Publizistik-Professor Michael Haller schreibt in der
Fachzeitschrift "Message", in diesem Verfahren ginge es darum, "ob
unser Rechtsstaat die Grundlagen zerstört, auf denen das ‚Prinzip
Öffentlichkeit' basiert".
Die Verhandlung beginnt am 1. November 2001 um 9.00 Uhr im
Sitzungsraum 176 des Hamburger Strafjustizgebäudes, Sievekingsplatz
3.
Weitere Informationen:
Elke Bunse oder Verena Schröder, 
ZEIT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 
Tel.: 040 /  3280 - 217, -303, 
Fax: 040 / 3280-558, 
e-mail:  bunse@zeit.de,  schroeder@zeit.de

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