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Bundesärztekammer

Straftatbestand der politischen Nötigung für VKA

Berlin (ots)

"Für die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände
müsste man den Straftatbestand der politischen Nötigung einführen. 
Wer meint, sich derart mit Intrigen und Manipulationen in 
Verhandlungen durchsetzen zu müssen, hat jegliches Recht verloren, 
sich Tarifpartner nennen zu dürfen. Angesichts der jüngsten 
Provokationen und Diffamierungen kann von einem verantwortlichen 
Handeln der VKA überhaupt nicht die Rede sein", bewertete 
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe das 
Verhalten der VKA, mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen 
separaten Tarifvertrag unter Umgehung des Marburger Bundes 
abzuschließen, obwohl ver.di allenfalls 1.000 Ärzte vertritt, der 
Marburger Bund hingegen die Interessen von 105.000 Krankenhausärzten 
wahrnimmt.
"Es ist schlicht eine Zumutung, den separaten Tarifabschluss der 
VKA mit ver.di als eine Gehaltssteigerung von zehn Prozent 
darzustellen. In Wahrheit handelt es sich um Einkommensverluste von 
bis zu zwölf Prozent. Das ist nicht nur unseriös, das ist 
unverschämt." Hoppe forderte die VKA auf, endlich zu einem Mindestmaß
an Anstand und Ehrlichkeit zurückzukehren und dem Marburger Bund ein 
verhandlungswürdiges Angebot zu unterbreiten. Zumindest sollte die 
Arbeitgeber-Vereinigung durch die Anrufung eines Schlichters 
dokumentieren, einen fairen, arztspezifischen Tarifabschluss finden 
zu wollen - und zwar mit der Gewerkschaft, die als einzige 
legitimiert ist, für die Krankenhausärzte zu verhandeln, dem 
Marburger Bund.
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Tel: 030 400456700

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