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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

Zeitschriftenverleger sehen in Bundestagsbeschluss zur Datenschutznovelle Gefahr für Lesergewinnung

Berlin (ots)

Behördliche Eingriffsbefugnisse verschlechtern Rahmenbedingungen der Wirtschaft

Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßt, dass der Bundestag bei den Beratungen der Datenschutznovelle um einen auch für die Wirtschaft akzeptablen Kompromiss gerungen hat. Das heute beschlossene Gesetz dürfte dieses Ziel jedoch nicht ausreichend sichern. Künftig wird nicht mehr nur Telefon- und E-Mail-Werbung, sondern auch die Briefwerbung grundsätzlich von der vorherigen Einwilligung des Angeschriebenen abhängen. Ausnahmsweise sollen jedoch Werbebriefe bis zum Widerspruch des Angeschriebenen unter anderem dann zulässig bleiben, wenn aus dem Brief die Quelle der Adresserhebung eindeutig hervorgeht.

"Wir erkennen an, dass sich Parlamentarier beider Regierungsparteien darum bemüht haben, den äußerst wirtschafts- und pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern", erklärte ein Vertreter des VDZ. "Es ist allerdings fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt." Denn statt auf bewährte Modelle wie die österreichische codierte Kennzeichnung der Adressquelle im Werbebrief zurückzugreifen, verlangt das Gesetz nun die Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten. Daraus folgt die Gefahr eines ganz erheblichen Rückgangs der verfügbaren Adressen. Würde sich diese Gefahr realisieren, wäre der Schaden für die auf Briefwerbung essentiell angewiesenen Abo-Auflagen ähnlich groß wie durch den Regierungsentwurf, der eigentlich verbessert werden sollte.

"Es ist unverständlich, warum die im Zuge der Digitalisierung und infolge massiver Anzeigenrückgänge schwer belastete Presse ausgerechnet jetzt einer solchen Gefahr ausgesetzt wird", sagte der VDZ-Sprecher weiter.

Neben weiteren Belastungen und Unklarheiten im Gesetzestext stößt bei den Zeitschriftenverlegern die Einführung eines Anordnungsrechts für Datenschutzbehörden auf Ablehnung. Es bedeutet eine problematische Verschlechterung der Wirtschaftsordnung in Deutschland. Behördliche Anordnungsbefugnisse begründen schon angesichts der vielen unbestimmten Voraussetzungen ein Risiko unvorhersehbarer Eingriffe in die Unternehmen und deren betriebliche Abläufe.

Pressekontakt:

Michael Geffken
Tel: +49 (173) 3945322
E-Mail: m.geffken@vdz.de
Internet: www.vdz.de

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