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AOK zur Tariftreue-Evaluation des BMG in der Pflege: Gehälter künftig an die Grundlohnsummenentwicklung koppeln

Berlin (ots)

Eine vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragte Evaluation zur Tariftreue in der Pflege zeigt, dass die Löhne seit der Einführung der Tarifbindung im Jahr 2021 zwar gestiegen sind, in Folge aber auch die Eigenanteile in stationären Einrichtungen sowie die Aufwendungen der Sozialhilfeträger und die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung bei den Leistungszuschlägen. Die Schlussfolgerung des BMG, die Tariftreue vor diesem Hintergrund auszusetzen und dies im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) festzuschreiben, kommentiert AOK-Vorständin Dr. Carola Reimann kritisch.

"Grundsätzlich ist das Ergebnis der Evaluation des BMG doch eine gute Nachricht: Die Tariftreueregelung wirkt und hat zu einer deutlichen Verbesserung der Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege geführt. Auch die Lohnlücke zur Krankenhauspflege wurde spürbar verkleinert. Gute Löhne sind - neben guten Arbeitsbedingungen - eine wichtige Voraussetzung, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken.

Dass das BMG nun aufgrund der höheren Folgekosten in der Pflege die Tariftreue aussetzen will, halten wir nicht für zielführend. Dadurch könnten die erreichten Fortschritte mittelfristig abgeschwächt werden und regionale Lohndifferenzen erneut zunehmen.

Sinnvoller wäre es, künftig die Grundlohnsummenentwicklung als Maßstab für die Anerkennung von Vergütungssteigerungen heranzuziehen. Dies würde weiterhin Lohnsteigerungen ermöglichen und gleichzeitig die Ausgabenentwicklung der SPV stärker mit ihrer Einnahmenentwicklung in Einklang bringen.

Die Kabinettsbefassung mit dem PNOG verschiebt sich nun ja erneut. Diese Zeit sollte genutzt werden, um beim Thema Tariftreue noch einmal nachzuarbeiten und auch zu prüfen, welches Signal ein Aussetzen dieser Regelung an die Pflegefachkräfte sendet. Wertschätzung sicher nicht.

Fehlende Wertschätzung betrifft im Übrigen auch weiterhin die drohende Kürzung der Rentenbeiträge für die pflegenden Angehörigen, an der die Ministerin bislang festhält. Finanzielle Sanktionierung als Antwort auf die Übernahme von Fürsorge-Verantwortung ist keine Lösung. Hier muss der Staat endlich seiner Verantwortung nachkommen und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanzieren."

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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