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AOK: Freier Eintritt beim Kinderarzt

Bonn (ots)

"Beim Kinderarzt ist der Eintritt nach wie vor frei.
Praxisgebühr fällt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag
weder bei der Behandlung noch bei der Vorsorge an", so Dr. Hans
Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK Bundesverbandes. Ahrens
zeigte sich besorgt über den von den Kassenärzten berichteten
Rückgang der Kinderarztbesuche im 1. Quartal 2004. "Offenbar glauben
einige Eltern, dass beim Kinderarzt Praxisgebühr bezahlt werden
müsse", sagte Ahrens. Das sei aber nicht der Fall. "Gerade bei
Kindern ist die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchung
besonders wichtig. Impftermine bei Kindern sollten nicht verschoben
werden."
Auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssten die
Eltern für ihre Kinder keine Zuzahlungen leisten. "Bei rezeptfreien
Arzneimitteln können bis zum 12 Geburtstag weiter alle Medikamente
kostenfrei verordnet werden, bei Entwicklungsstörungen sogar bis zum
18. Geburtstag", erklärt Ahrens. Ebenso gebe es Impfungen und
Vorsorgeuntersuchungen weiterhin ohne Zuzahlungen. Für die
Brillengläser der Kinder zahlten die Kassen einen Zuschuss.

Pressekontakt:

Herausgeber: AOK-Bundesverband (Pressestelle)
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn

Internet: www.aok.de
Telefon (02 28) 8 43-3 09
Telefax (02 28) 8 43 - 5 07

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