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AOK-Bundesverband

Zu den Vorschlägen von Horst Seehofer in der Berliner Zeitung, die Pflegeversicherung mit der Krankenversicherung zusammenzulegen

Bonn (ots)

Zusammenlegung von Kranken- und Pflegeversicherung bringt keine
   Integrationsgewinne
Gemeinsame Presseerklärung
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Bundesknappschaft, Bochum
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Forderung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung zu
integrieren, macht nach Auffassung der Spitzenverbände der
Krankenkassen unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der
Pflegeversicherung keinen Sinn.
Die Spitzenverbände erinnern daran, dass bereits bei Einführung
der Pflegeversicherung diese Frage diskutiert worden ist. Seinerzeit
überwogen bei weitem die Anhänger einer eigenständigen,
sozialversicherungsrechtlichen Lösung, die die sozial- und
gesundheitspolitische Bedeutung der Pflege hervorheben wollten.
Insgesamt ist die Diskussion um die Integration der Pflege in die
Krankenversicherung also nicht neu und muss sich daran messen lassen,
ob die Integrationsvorteile überwiegen.
Integrationsvorteile lassen sich nicht erzielen, so die
Spitzenverbände, da beide Sozialversicherungssysteme von
unterschiedlichen Ordnungsprinzipien ausgehen, die eine
Zusammenlegung erschweren. Die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
bietet umfassenden Versicherungsschutz in einem Wettbewerbssystem mit
Risikostrukturausgleich, während die Pflegeversicherung als
Grundabsicherung konzipiert ist, und zwar im Rahmen einer
Einheitsversicherung mit einem vollständigen Finanzausgleich.
Wettbewerbsverzerrungen zwischen Kassen mit einem hohen Anteil an
pflegebedürftigen Versicherten und Kassen mit einem geringeren Anteil
Pflegebedürftiger werden dadurch vermieden.
Die Spitzenverbände betonen, dass gerade die Überwindung von
Schnittstellenproblemen mit einer Zusammenlegung aufgrund der
verschiedenen Leistungsversprechen beider Systeme nicht erreicht
wird. Denn führt man die begrenzten, budgetierten Pflegeleistungen
der Pflegeversicherung mit dem tendenziell offenen Leistungsangebot
der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen, müssten zwischen
diesen divergierenden Leistungsversprechen Abgrenzungskriterien
entwickelt werden, die immer auch zu Schnittstellenproblemen führen
können. Schnittstellen werden also durch eine Integration nicht
beseitigt.
Die Spitzenverbände weisen zudem die Behauptung zurück, die
Pflegeversicherung stehe vor der Pleite. Der gesetzliche finanzielle
Mittelbestand lag Ende 2002 bei knapp 5 Mrd. Euro. Auch die Aussage,
Pflegebedürftige erhalten keine Rehabilitation, ist nicht
nachvollziehbar.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn, 18.02.2003
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) 
Fax:     (02 28) 8 43 - 5 07 u. 3 22 
e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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