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AOK-Bundesverband

Gemeinsame Presseerklärung
Gesetzliche Krankenkassen: Qualitätssicherung in der stationären Rehabilitation wird ausgeweite

Bonn (ots)

Jetzt auch für die Indikationen Neurologie,
Stoffwechselerkrankungen, Psychische Erkrankungen/Psychosomatik/Sucht
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemeinsam mit
interessierten Rehabilitationskliniken die Einführung von
Qualitätssicherungsverfahren für weitere Indikationen bei stationären
Rehabilitationsmaßnahmen begonnen. Unter wissenschaftlicher
Begleitung werden Kassen und Kliniken gemeinsam Instrumente zur
Messung und zum Vergleich der Qualität in Einrichtungen für die
medizinische Rehabilitation in den Indikationen Neurologie,
Stoffwechselerkrankungen, psychische Erkrankungen sowie
Psychosomatik/Sucht entwickeln.
An der freiwilligen 18-monatigen Testphase der Qualitätssicherung
nehmen 90 Kliniken teil. In einer Auftaktveranstaltung am 30. April
2002 mit Chefärzten und Verwaltungsdirektoren der beteiligten
Kliniken in Bonn wurden mit den Testkliniken die ersten Schritte des
Qualitätssicherungsverfahrens vereinbart.
Die gemeinsame Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren wurde
bereits im Jahr 2000 mit den Indikationen "Muskuloskelettale
Erkrankungen" und "Kardiologie" erfolgreich begonnen. Für diese
Indikationsbereiche werden die Qualitätssicherungsverfahren demnächst
bundesweit für alle Rehabilitationskliniken eingeführt.
Die bisher erfolgreich entwickelten und eingesetzten Instrumente
der Qualitätssicherung sollen nun für weitere Indikationen angepasst
werden. Dafür werden in Expertenrunden unter Beteiligung der Kliniken
gemeinsam Standards für die Struktur-, Ergebnis- und Prozessqualität
definiert, an denen anschließend die Qualität der Kliniken gemessen
wird. Anhand von Fragebögen sollen Ärzte und Patienten die Qualität
der Einrichtung beurteilen. Die Kliniken werden zusätzlich von
externen Experten beurteilt. Am Ende erhält jede Klinik ein
Qualitätsprofil, aus dem ihre Stärken und Schwächen hervorgehen.
In Deutschland gibt es rund 1400 Rehabilitationskliniken, in denen
im Jahr 2000 etwa 900.000 Patienten behandelt wurden. Die Qualität
für diese Patienten zu sichern und zu verbessern, ist gemeinsame
Aufgabe der Kliniken und der Krankenkassen.
Die wissenschaftliche Begleitung des Projektes übernehmen Prof.
Dr. Wilfried Jäckel von der Abteilung "Qualitätsmanagement und
Sozialmedizin" am Universitätsklinikum Freiburg für die Indikationen
Neurologie und Stoffwechselerkrankungen sowie Prof. Dr. Dr. Uwe Koch
von der Forschungsgruppe "Qualitätsmanagement" am
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf für die Indikationen
psychische Erkrankungen, Psychosomatik und Sucht.
Die Rehabilitationskliniken, die bereits an der Testphase
teilnehmen, haben den Vorteil, dass sie das
Qualitätssicherungsverfahren, das anschließend verbindlich eingeführt
wird, mitgestalten können. Außerdem erhalten sie zu einem frühen
Zeitpunkt die Chance, ihre Qualität zu überprüfen und Korrekturen bei
der Behandlung vorzunehmen.
Am Ende der Testphase sollen Instrumente zur Verfügung stehen,
welche die Behandlungsqualität in den jeweiligen Indikationen
widerspiegeln. Dabei wird es innerhalb der gesetzlichen
Krankenversicherung nur noch ein einheitliches und gemeinsames
Qualitätssicherungsverfahren geben und die Qualitätsergebnisse von
allen Krankenkassen anerkannt. Auf Basis der Ergebnisse können die
Krankenkassen ihren Versicherten wertvolle Hinweise geben, welche
Reha-Einrichtung für ihr Krankheitsbild geeignet ist und über eine
gute Qualität verfügt.
Diese Pressemitteilung finden Sie im Internet unter www.g-k-v.com
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, 
Bonn
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) 
Fax:     (02 28) 8 43 - 5 07 u. 3 22, 
e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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