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AOK-Bundesverband

Gemeinsame Presseerklärung
Neue Behandlungsprogramme für chronisch Kranke
Krankenkassen fordern: Kein Wettbewerb um medizinische Inhalte

Bonn (ots)

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen /
AOK-Bundesverband, Bonn / Bundesverband der Betriebskrankenkassen,
Essen /  Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach /
See-Krankenkasse, Hamburg /  Bundesverband der landwirtschaftlichen
Krankenkassen, Kassel / Bundesknappschaft, Bochum / Verband der
Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg / AEV -
Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen begrüßen, dass
sich der Koordinierungsausschuss in seiner letzten Sitzung in weiten
Bereichen auf Anforderungen an die neuen Behandlungsprogramme für
chronische kranke Patienten (Disease-Management Programme) geeinigt
hat. Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung
hätten in kürzester Zeit ein umfassendes Konzept für die konkrete
Umsetzung der Behandlungsprogramme erarbeitet, so die
Spitzenverbände. Die Krankenkassen forderten das BMG auf, nun auf der
Basis dieser Vorschläge zügig die medizinischen Inhalte der neuen
DMP-Behandlungsprogramme einheitlich und für alle verbindlich
festzulegen.
"Um medizinische Wahrheiten kann es keinen Wettbewerb geben", so
die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankkassen. Ein Nebeneinander
von unterschiedlich definierten Anforderungen an die medizinischen
Inhalten widerspreche dem Ziel der Programme nach einer verbesserten
und qualitätsgesicherten Versorgung für chronisch Kranke und würde zu
einem unproduktiven Wettbewerb um finanzielle Mittel führen. Um die
Qualität der Programme zu garantieren, müssten insbesondere die
medizinischen Entscheidungsgrundlagen für die Diagnostik und die
Therapie der Erkrankungen festgelegt werden. Das könne nur auf der
Grundlage der jeweils aktuellsten und besten Evidenz geschehen. Weil
sich der Wissensstand in der Medizin ständig weiter entwickele, sei
darüber hinaus auch eine zeitnahe Aktualisierung der Programme
sicherzustellen.
Wesentliches Element der Programme sei auch ihre gleichzeitige
Qualitätssicherung und  die Unterstützung der Versicherten und Ärzte
durch die Krankenkassen. Diese Aufgabe könnten die Kassen jedoch nur
auf der Basis der geplanten Dokumentationen übernehmen, betonten die
Spitzenverbände. Dabei geht es nicht um den gläsernen, sondern um den
informierten Patienten. Um den Patient aktiv bei den
Behandlungsprogrammen zu unterstützen, müssten die Kassen über die
erforderlichen Informationen verfügen. Dabei sei es
selbstverständlich, dass der Datenschutz für die Patienten
gewährleistet ist.
Mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleiches hatte der
Gesetzgeber im Dezember 2001 den Weg frei gemacht für spezielle
Behandlungsprogramme für chronisch Kranke. Auf Empfehlung des
Koordinierungsausschusses hatte das BMG Anfang Februar bereits die
chronischen Krankheiten festgelegt, für die Behandlungsprogramme
angeboten werden sollen. Dabei handelt es sich um Diabetes, chronisch
obstruktive Atemwegserkrankungen, koronare Herzerkrankung sowie
Brustkrebs.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com.
Federführend für die Veröffentlichung:
AOK-Bundesverband, Bonn, 15.03.2002
Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn
Telefon: (02 28) 8 43 - 3 09 (Udo Barske, Presse) 
Fax: (02 28) 8 43 - 5 07 u. 3 22
e-mail:  Udo.Barske@bv.aok.de

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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