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"Wir dürfen einen aggressiven Nutzungskonflikt gegen Fußgänger in den Innenstädten nicht zulassen"

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"Wir dürfen einen aggressiven Nutzungskonflikt gegen Fußgänger in den Innenstädten nicht zulassen"

DVW kritisiert vorgeschlagene Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ohne Lenkstange

Berlin, 22. März 2019: Heute wurde im Plenum des Bundestages ein Antrag diskutiert, der in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) generell eine Straßenzulassung vorsieht für Fahrzeuge ohne Lenkstange wie E-Skateboards oder selbstbalancierende Hoverboards. Auch die Höchstgeschwindigkeit soll mehr als 20 km/h betragen, Altersgrenzen und Führerscheinpflicht fielen weg und die Nutzung von Gehwegen wäre erlaubt. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) sieht eine solche Öffnung äußerst kritisch mit Hinblick auf die Sicherheit von schwächeren und ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte in einer Untersuchung Bedenken geäußert.

Der Präsident der DVW, Prof. Kurt Bodewig, warnt: "Wir können noch nicht sicher abschätzen, welchen Einfluss Elektrokleinstfahrzeuge auf die Verkehrssicherheit haben. Ich halte es daher für fahrlässig, jetzt schon weitere Fahrzeuge dieser Kategorie zulassen zu wollen, zumal ich überzeugt bin, dass Hoverboards und E-Skateboards eine noch größere Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen, als es Fahrzeuge mit Lenkstange tun. Sie sollten darum nicht erlaubt sein und schon gar nicht mit höheren Maximalgeschwindigkeiten ohne Altersbeschränkung."

Gegenüber den Medien sowie Innen- und Verkehrsminister der Länder hatte die DVW den neuen Entwurf der eKFV bereits kritisch bewertet. Im Gegensatz zur ersten Version wären die Anforderungen für die Nutzung im Straßenverkehr deutlich und nicht im Sinne der Verkehrssicherheit gelockert. Hierbei handelte es sich allerdings um Fahrzeuge mit Lenkstange wie Elektro-Roller oder auch E-Scooter. Die DVW forderte, die Verordnung gemäß dem ersten Entwurf umzusetzen. Bei Elektrokleinstfahrzeugen ohne Lenkstange verschärfen sich die Bedenken nochmals, da sie in vielen Ausführungen grundsätzliche Anforderungen für eine sichere Verkehrsteilnahme nicht erfüllen. Die DVW schließt sich hierbei der Einschätzung der BASt an.

Bodewig gibt dazu deutlich zu verstehen: "Wir dürfen einen aggressiven Nutzungskonflikt gegen Fußgänger in den Innenstädten nicht zulassen."

Zur BASt-Studie

Die BASt kam im Bericht "Untersuchung zu Elektrokleinstfahrzeugen" unter anderem zu dem Schluss, dass elektrische Einräder, Hoverboards oder im Stehen gefahrene E-Skateboards fahrzeugseitig Defizite aufweisen und damit ungeeignet für den Straßenverkehr sind. Kleine Räder können beispielweise bei Bodenunebenheiten schnell zu kritischen Fahrsituationen führen. Auch schnelle Ausweichmanöver und Gefahrenbremsungen sind durch die Position des Fahrers, die besondere Handhabung und technischen Eigenheiten schwieriger. Hinzu kommt, dass wichtige lichttechnische Einrichtungen durch die Dimensionen der Fahrzeuge nicht sachgerecht angebracht werden können. Weiter müsste dringend geklärt werden, welche Verkehrsfläche hier genutzt werden sollte und welche Höchstgeschwindigkeiten angemessen sind.

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Der Deutsche Bundestag beriet am Freitag, den 22. März 2019, über einen von der FDP-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel "E-Scooter und Hoverboards jetzt bürgerfreundlich zulassen - Flexible Mobilität schnell und innovativ ermöglichen". Der Antrag soll im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen werden.

Ansprechpartner für die Presse:

Heiner Sothmann

Pressesprecher

FON: 030 / 516 51 05 21

MOB: 0160 / 9 77 77 024

MAIL: heiner.sothmann@dvw-ev.de

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