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ARD-Ratgeber Recht
5 Millionen Geschiedene verzichten im Rentenalter auf ihren Teil an der Betriebsrente ihres Ex - aus Unkenntnis!

Köln (ots)

Mindestens 65 Prozent aller Arbeitnehmer, Beamte
ausgenommen, haben Anspruch auf eine betriebliche Zusatzrente, bzw.
erhalten eine solche bereits.
Was viele nicht wissen: von diesem Betriebs-Renten-Segen
müssten/könnten die geschiedene Ex-Frau oder (wenn auch seltener) der
geschieden Ex-Mann einen in den meisten Fällen nicht gerade kleinen
Teil abbekommen. (ARD-Ratgeber Recht, Das Erste, Sonntag, 23.
November 2003, 17.03 Uhr)
Die Redaktion des ARD-Ratgeber Recht hat bei einer Umfrage in
Groß- und mittelständischen Unternehmen herausgefunden, dass maximal
ein Drittel aller Berechtigten im Scheidungsverfahren ihren Anspruch
geltend machen. Soll heißen, mehr als Zweidrittel aller Geschiedenen,
das dürften fast 5 Millionen sein, verzichten beim
Versorgungsausgleich ohne Not auf den ihnen zustehenden Anteil an der
Betriebsrente ihres Ex. Und dies allein darum, weil sie die
Rechtslage nicht kennen.
Der anerkannte Rentenexperte Rainer Glockner, Karlsruhe - er
bildet Anwälte und Familienrichter in Fragen des häufig schwierigen
Versorgungsausgleichs fort - schätzt die Zahl der Geschiedenen, die
aus Unkenntnis auf diesen Geldsegen verzichten, sogar auf über 80
Prozent ein. Warum, fragt die Redaktion, verzichten so viele
Anspruchsberechtigte (meist sind das ja die Frauen)  auf soviel
Bares? Immerhin kann - je nach Dauer der geschiedenen Ehe - diese
Zusatzrente etliche hundert, in Einzelfällen auch ein oder
zweitausend Euro pro Monat ausmachen.
Wer auf soviel Geld jetzt oder nach Erreichen des Rentenalters
nicht verzichten will, sollte beim zuständigen Familiengericht einen
Antrag auf Berechnung bzw. Neuberechnung des Versorgungsausgleichs
stellen - ausdrücklich unter Einbeziehung der Betriebsrente des
Ex-Partners. Das lohnt sich fast immer.
Redaktion: Matthias-Josef Zimmermann
Rückfragen: 
Annette Metzinger
WDR-Pressestelle
Tel. 0221-220 2770

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