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Geldwäschegesetz: Ein Bürokratiemonster wird gemästet

Berlin/Bonn (ots)

Alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.

Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung. Das trifft auch die große Mehrheit der 36.500 Autohäuser und Kfz-Betriebe in Deutschland. Wer sich nicht registriert, muss zukünftig mit einem Bußgeld rechnen.

"Diese neue Form der Belastung reiht sich ein in eine ganze Phalanx von Bürokratiemonstern, die neu geschaffen oder gemästet werden und den so wichtigen Wirtschaftsmotor Mittelstand zum Stottern bringen", so ZDK-Präsident Arne Joswig. Dazu gehören unter anderem die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die bis Juli 2024 vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden muss, das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Hinweisgeberschutzgesetz oder die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten.

Auf der Kabinettsklausur in Meseberg hatte das Bundeskabinett Ende August die Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Arne Joswig: "Vieles geht aber nicht weit genug. So müssen die neuen Regeln zur Beschleunigung von Genehmigungen bei Infrastrukturprojekten erst noch beweisen, dass sie wirklich zu einer Beschleunigung führen."

Parallel dazu gab es seit Beginn dieser Legislaturperiode im Umweltrecht und im Arbeitsschutz auf Bundes- und Landesebene insgesamt 1.200 neue Normen und 360 Änderungen an bestehenden Normen.

"Der Bürokratie-Hydra werden zwar immer mal wieder ein paar Köpfe abgeschlagen, doch es wachsen ihr gleichzeitig viele neue nach", beklagt ZDK-Präsident Joswig. "Wer den unverzichtbaren Wirtschaftsmotor Mittelstand am Laufen halten will, sollte das Know-how der Wirtschaft nutzen, bürokratische Hürden massiv abzubauen und nicht immer wieder neue zu erfinden. Entbürokratisierung müsste vor allem bei neuen Gesetzen und Verordnungen ansetzen."

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Original-Content von: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., übermittelt durch news aktuell

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