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Ohne Reue durch die närrische Zeit

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Bonn (ots)

Das Kostüm passt, die Pappnase sitzt, das Auto ist vollgetankt - mit Sprit auch für die Passagiere. Die Faschingssause kann starten. Von wegen! Helau hin, Alaaf her - bei Alkohol am Steuer und Clownsmaske im Gesicht hört für die Polizei der Spaß auf. Die Narren riskieren bei einer Kontrolle Geld, Punkte, den Führerschein und nach einem Unfall sogar den Versicherungsschutz. Also Vorsicht vor diesen Fallen.

Regel 1: kein Alkohol am Steuer

Es muss keine Karnevalszeit sein - mit Alkohol im Blut darf niemand Auto fahren. Schon ab 0,3 Promille am Steuer drohen bei Gefährdung des Verkehrs 3 Punkte, Führerscheinentzug, Freiheits- oder Geldstrafe. Wer erstmals gegen die 0,5 Promille-Grenze verstößt, muss mit 500 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille sind die Jecken absolut fahruntauglich. Die Trunkenheitsfahrt wird mit Punkten, Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Und dass Fahranfänger unter 21 Jahren oder in der Probezeit unter besonderer Beobachtung stehen, versteht sich von selbst. Für sie gelten absolutes Alkoholverbot und strenge Ahndung.

Auch für beschwipste Radfahrer gibt es kein Pardon. Mit über 1,6 Promille im Blut drohen drei Punkte, ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehaltes sowie die Anordnung einer MPU. Da hilft dem Funkenmariechen auch kein Tänzchen mit dem Ordnungshüter.

Losgelassene Karnevalisten parken ihr Auto also am besten in der Garage, steigen ins Taxi oder in Bus oder Bahn. Denn was viele unterschätzen: Am nächsten Morgen ist nach durchzechter Nacht noch lange nicht Schluss mit lustig. Alkohol baut sich langsamer ab als viele denken - ungefähr 0,1 Promille in der Stunde.

Regel 2: Keine Narrenfreiheit für Clown & Co.

Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor, dass Sicht und Gehör während der Fahrt nicht beeinträchtigt werden dürfen. Gegen Pappnasen wird also niemand sein Veto einlegen, das Piratenkostüm mit Augenklappe geht dagegen gar nicht.

Regel 3: Keine Milde beim Versicherer

Der Unfall ist gebaut, der hohe Promillewert im Blut nachgewiesen. Die Versicherer finden das gar nicht lustig. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kann die Haftpflichtversicherung den Schadenverursacher mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Grobe Fahrlässigkeit kostet den Alkohol- oder Maskenfahrer zudem schlimmstenfalls den Kaskoschutz. Schäden der Unfallopfer werden natürlich bezahlt.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Original-Content von: ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., übermittelt durch news aktuell

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