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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bernhardt/v. Stetten: Bürgerschaftliches Engagement wirksamer stärken

Berlin (ots)

Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur
weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements erklären der 
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto 
Bernhardt MdB, sowie der zuständige Berichterstatter der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Christian Freiherr von
Stetten MdB:
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches 
Engagement sind und bleiben nach allgemeiner Auffassung 
verbesserungsbedürftig. Hier hat der Kabinettsentwurf zur Stärkung 
des bürgerschaftlichen Engagements den richtigen Ansatzpunkt gewählt,
den die Union sehr begrüßt und weitgehend mit trägt. Denn Bürger, die
sich engagieren, benötigen einen rechtlichen Handlungsrahmen, der 
zugleich einfach und deswegen verständlich ist und sie nicht 
überfordert.
Mit dem Gesetzentwurf werden wesentliche Forderungen aus dem 
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgegriffen und konkret 
umgesetzt. Auf Drängen der Union war der Förderung des ehrenamtlichen
Engagements überhaupt eine bedeutende Stellung in dem Vertragswerk 
der 16. Legislaturperiode eingeräumt worden. Wir sehen aber 
zahlreiche Ansatzpunkte für Optimierungen an dem Kabinettsentwurf, um
das bürgerschaftliche Engagement wirksamer zu stärken.
300 Euro im Kalenderjahr sollen nach dem Gesetzentwurf für 
bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten von der Steuerschuld abgezogen 
werden, wobei mehr als 20 Stunden monatlich unentgeltlich alte, 
kranke oder behinderte Menschen betreut werden sollen. Hierbei 
handelt es sich um eine Kommerzialisierung des Ehrenamtes und 
zusätzliche bürokratische Lasten. Daher plädieren wir für eine 
Streichung der Regelung. Sollte der Koalitionspartner hierzu nicht 
bewegt werden können, bedarf es auf jeden Fall der Ausweitung des 
Personenkreises, der von der Regelung profitieren kann.
Darüber hinaus fordert die Union Ausdehnungen und Erweiterungen 
der bestehenden Regelungen, um zielgenauer Förderungen vornehmen zu 
können. Im Einzelnen lassen diese wie folgt zusammenfassen:
1. Einbeziehung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen, Helfern in der 
Gefahrenabwehr und "BGB-Betreuern" in die Übungsleiterpauschale bzw. 
eine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 600 EUR für diesen 
Personenkreis. Anhebung der allgemeinen Pauschale bei 
Aufwandsentschädigungen von 157 auf 175 Euro.
2. Ausdehnung des Sonderausgabenabzugs auf Beiträge an 
Sportvereine.
3. Neben der Anhebung des steuermindernden Spendenabzugs auf 
einheitlich 20 % des zu versteuernden Einkommens eine Verdopplung der
Umsatzgrenze bei Spenden von Unternehmen.
4. Bei Stiftungen: Beibehaltung des Zusatzhöchstbetrags von 20.450
EUR sowie Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von 
Stiftungen auf 1 Mio. EUR.
5. Erhöhung der Beitragsgrenze für unbürokratische Spendenbelege 
auf 200 EUR sowie weitgehender Bürokratieabbau.
6. Ausdehnung der zeitnahen Mittelverwendung.
7. Erhöhung und zeitliche Flexibilisierung der Besteuerungsgrenze 
für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
8. Sicherung des Fortbestands von Familienerholungsstätten und 
Anpassung der gesetzlichen Vorgaben an europäisches Recht, sowie 
insgesamt eine Sicherstellung der Europatauglichkeit des deutschen 
Gemeinnützigkeitsrechts.
9. Verbesserung der Haftungsregeln.
10. Neudefinition und keine abschließende Aufzählung der 
gemeinnützigen Zwecke.
Die Union hat damit weitgehend die Forderungen des Bundesrats 
übernommen, ergänzt durch den bayerischen Vorschlag 10 + 10. Wir sind
uns darüber im Klaren, dass der vom Gesetzentwurf vorgelegte 
finanzielle Rahmen von etwa 400 Mio. EUR pro Jahr unbedingt 
eingehalten werden muss. Wenn wir auf die sog. Zeitspenden nach § 34 
h EStG - neu verzichten, hätten wir mehr als 100 Mio. EUR für andere 
Maßnahmen zur Verfügung.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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