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Eichhorn: Komatrinken - Konsequenzen notwendig

Berlin (ots)

Anlässlich neuer Fälle von Alkoholvergiftungen bei
Jugendlichen erklärt die Drogenbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Mehr als ein Drittel der Jugendlichen verhält sich laut Angaben 
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung riskant im Sinne 
des Rauschtrinkens. 5 Prozent dieser Jugendlichen praktizieren das 
Rauschtrinken sogar sechsmal oder noch häufiger im Monat.
Die gestiegene Anzahl von Alkoholvergiftungen bei jungen Menschen 
zeigt, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, um junge 
Menschen vor Alkoholsucht und schweren gesundheitlichen Schäden zu 
schützen.
Dazu gehört vor allem die konsequente Durchsetzung der 
Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Wer hochprozentige 
alkoholische Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren abgibt oder Bier
und Wein an unter 16jährigen aushändigt, muss mit der ganzen Härte 
des Gesetzes bestraft werden. Im Jugendschutzgesetz sind dafür 
Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Bei wiederholten 
Verstößen sollte über einen Entzug der Konzession für den 
entsprechenden Gastwirt nachgedacht werden. Jugendschutzbeauftragte 
müssen verstärkt zum Einsatz kommen, um bei Festen auf die Einhaltung
der Jugendschutzbestimmungen zu achten.
Die Jugendämter haben zudem die Möglichkeit, den Besuch so 
genannter Flatrate-Parties für unter 18jährige zu verbieten.
Um Alkoholexzesse zu vermeiden ist eine verstärkte 
Präventionsarbeit gerade bei Kindern und Jugendlichen notwendig. Auf 
die Gefahren des Alkohols wird immer noch nicht genügend hingewiesen.
Es gibt zwar inzwischen an vielen Schulen und Vereinen hervorragende 
Aufklärungsarbeit. Aber das ist noch nicht ausreichend. Bestehende 
Projekte müssen weiter ausgebaut werden.
Auch Industrie und Handel müssen sich ihrer Verantwortung 
gegenüber den jungen Menschen stellen: Jugendliche dürfen nicht Ziel 
neuer Marketingstrategien sein und mit Produkten überschüttet werden,
die sie zum Trinken verführen.
Über ein Abgabeverbot von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren 
sollte ebenfalls nachgedacht werden. Laut Umfragen der EU sprechen 
sich mittlerweile 88 Prozent der Deutschen für ein solches Verbot 
aus. Nicht nur Hochprozentiges, auch Bier oder Wein können, wenn sie 
im Übermaß getrunken werden, zum Alkoholrausch führen. Daher ist bei 
allen alkoholischen Getränken ein verantwortungsvoller Umgang 
notwendig! Ein Alkoholverbot für unter 18jährige würde der 
Schutzfunktion des Staates für Minderjährige noch besser gerecht 
werden.
Ganz besonders in der Pflicht sind die Erwachsenen. Sie sollten 
einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit 
und in der Familie vorleben und so unserer Jugend ein Vorbild sein.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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