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Uhl: Mit Amtshilfe kann man Terroranschläge nicht abwehren

Berlin (ots)

Die SPD hat erklärt, nach Änderung des Art. 35 GG
könnte die Bundeswehr terroristische Bedrohungen aus der Luft 
abwehren. Nicht nur Naturkatastrophen und schwere Unglücksfälle, 
sondern auch Terroranschläge sollen danach die Amtshilfe der 
Bundeswehr im Innern erlauben. Dazu erklärt der innenpolitische 
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Würden damit ausreichend Konsequenzen aus dem 
Luftsicherheits-Urteil gezogen? Könnten Kampfflugzeuge somit zur Not 
Flugzeuge abschießen?
Nein. Eine redaktionelle Änderung des Art. 35 lässt lediglich 
Amtshilfe in Folge von eingetretenen Terroranschlägen zu. Amtshilfe 
versteht sich als Indienststellung der Bundeswehr ohne Kampfauftrag 
und Polizeibefugnisse. Das wäre auch bislang möglich, wenn man 
eingetretene Terroranschläge als Unglücksfälle auslegte.
Ein Einsatz mit Zwangsbefugnissen zur Abwehr eines Anschlags 
bleibt weiterhin ungeregelt. Die Rechtsunsicherheit für Piloten 
bleibt unverändert bestehen.
Eine Änderung des Art. 35 ist unschädlich, aber kein Beitrag zur 
Problemlösung. Notwendig wäre eine ausdrückliche Einsatzbefugnis 
angesichts drohender Terroranschläge. Dazu müssten Art. 87a GG oder 
Art. 115a GG geändert werden.
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