Falk/Heinen: Frauenrechte in Türkei stärker umsetzen
Berlin (ots)
Nach der Informationsreise einer Delegation der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach Ankara und Istanbul vom 11. bis 13. September 2006 erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Ilse Falk MdB und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Ursula Heinen MdB:
Die Türkei hat sich in den letzten Jahren stark verändert und im Rahmen des Reformprozesses einige Gesetze zur Stärkung der Rechte von Frauen verabschiedet. Regierung und Parlament zeigen sich engagiert, die Umsetzung ist jedoch teilweise noch lückenhaft.
Bei einer Informationsreise der Gruppe der Frauen hat sich die Delegation mit der Situation der Frauen in der Türkei befasst, auch um die Ergebnisse auf die Migrantinnen in Deutschland ableiten zu können. In ihrem umfangreichen Programm hat die Delegation politische Gespräche mit der Staatsministerin für Frauen, Familie und Kinderschutz, Frau Nimet Çubukçu und mit der Vorsitzenden des Ausschusses der Großen Türkischen Nationalversammlung zu Ehrenmorden, Frau Fatma Sahin geführt. Ein Workshop, an dem auch Staatsministerin Maria Böhmer teilnahm, diente dem Austausch mit Politikerinnen der AK-Partei. Weiterhin standen Termine mit Vertretern von Menschenrechts- und Frauenorganisationen sowie die Besichtigung eines Frauengefängnisses auf dem Programm.
Themen waren dabei Ehrenmorde, Gewalt gegen Frauen, Zwangsverheiratungen, Kopftuchverbot versus Religionsfreiheit sowie die Berufstätigkeit von Frauen.
Während das Engagement gegen Ehrenmorde und Gewalt gegen Frauen nicht zuletzt durch die Arbeit des parlamentarischen Ausschusses beeindruckt, scheint das Problem von Zwangsverheiratungen nur sehr zögerlich behandelt zu werden. Druck und Schwierigkeiten enstehen für die Frauen als schwächstes Glied in der Familienstruktur häufig dann, wenn sich die traditionelle Familienstruktur ändert, zum Beispiel durch Binnenmigration aus dem ländlichen in den städtischen Raum. Dieses Phänomen existiert auch bei türkischstämmigen Familien in Deutschland.
Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist noch sehr gering: nur 23 Prozent der Frauen arbeiten in einem Beschäftigungsverhältnis. Gründe für diese niedrige Quote sind ein geringer Bildungsstand - 20 Prozent der Frauen sind Analphabeten - und fehlende öffentliche Kindergärten. Die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Betriebskindergärten ab 50 Mitarbeiterinnen kann durch die Begrenzung der Mitarbeiterzahl auf 49 weibliche Angestellte leicht umgangen werden.
Frauenrechte werden auch bei der Diskussion um eine mögliche Einbindung der Türkei in die EU eine Rolle spielen. Dann reicht es nicht, wenn die gesetzliche Grundlage stimmt, sondern Frauen müssen im praktischen Leben tatsächlich gleichgestellt sein.
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