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Widmann-Mauz/Albach: Alle Betriebe in das Ausgleichsverfahren zum Mutterschaftsgeld einbezogen

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und 
zur Änderung weiterer Gesetze erklären die gesundheitspolitische 
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, 
und der zuständige Berichterstatter, Peter Albach MdB:
Mit dem Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und 
zur Änderung weiterer Gesetze wird das Lohnfortzahlungsgesetz 
zeitgemäß modernisiert und an die Vorgaben des Beschlusses des 
Bundesverfassungsgerichts angepasst.
Der Gesetzentwurf weitet das Ausgleichsverfahren auf alle Betriebe
mit dem Ziel aus, die Aufwendungen aller Arbeitgeber bei Mutterschaft
auszugleichen. Das bisherige Verfahren, mit dem die Aufwendungen der 
Arbeitgeber bei Mutterschaft ausgeglichen wurden, galt nur für 
Unternehmen mit weniger als 20 oder - je nach Satzung der 
Krankenkasse - 30 Beschäftigten. Darin sah das 
Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen die Art. 12 und 3 des 
Grundgesetzes. Mittlere und große Unternehmen, die ebenfalls 
Mutterschaftsgeld zu zahlen haben, aber nicht in das 
Ausgleichsverfahren einbezogen sind, hätten keinen Anreiz gehabt, 
Frauen einzustellen, was für viele Frauen ein Einstellungshindernis 
bedeutete.
Nunmehr wird das Umlageverfahren auf alle Arbeitgeber ausgeweitet 
- unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten - und schließt auch die
öffentlichen Arbeitgeber und die Wohlfahrtsverbände mit ein.
Das Gesetz sieht ferner eine Ausweitung des Ausgleichsverfahrens für 
die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf Angestellte vor. Bislang 
bezog sich das nur auf Arbeiter. Diese Neuregelung entspricht vor 
allem einem Wunsch der Arbeitgeberseite. Das Ausgleichsverfahren hat 
sich im Falle der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für kleinere 
Betriebe bewährt und ist daher auf Angestellte auszuweiten.
Der vorliegende Gesetzentwurf kann durch die zügige Beratung 
nunmehr zum 01. Januar 2006 in Kraft treten. Damit ist die vom 
Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber vorgegebene Frist, bis zum 
31. Dezember 2005 eine verfassungskonforme Lösung zu beschließen, 
gewahrt.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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