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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel: Nationaler Ethikrat legt keine zufriedenstellende Lösung für Patientenverfügungen vor

Berlin (ots)

Zur heutigen Stellungnahme des Nationalen
Ethikrates zu Patientenverfügungen erklärt der Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der
modernen Medizin" Thomas Rachel MdB:
Die Stellungsnahme des Nationalen Ethikrates zu
Patientenverfügungen empfiehlt, dass eine Patientenverfügung für den
behandelnden Arzt und das Pflegepersonal verbindlich ist und dass
Reichweite und Verbindlichkeit der Patientenverfügung nicht auf
bestimmte Phasen der Erkrankung beschränkt werden sollen. Eine
Reichweitebeschränkung ist nicht vorgesehen. Im Klartext heißt das,
dass es nicht mehr darum geht, innerhalb einer irreversibel tödlich
verlaufenden Krankheit dem Sterbeprozess seinen Lauf zu lassen,
sondern dass auch bei heilbaren Krankheiten eine lebenserhaltende
Behandlung in einer Patientenverfügung vorab untersagt werden kann.
Gerade bei heilbaren Krankheiten sollte aber, im Falle der
Nichteinwilligungsfähigkeit, der Fürsorge für den Patienten Vorrang
eingeräumt werden.
Die Stellungnahme des Nationalen Ethikrates bleibt in ihren
rechtlichen Ausführungen vage bis lückenhaft und genau hierin besteht
die Gefahr. Nähme man die Ausführungen des Nationalen Ethikrates
ernst, wäre es auch möglich, in einer frühen Phase, beispielsweise
einer Demenzerkrankung, auch Basisversorgung oder schmerzlindernde
Maßnahmen auszuschließen.
Erschwerend kommt hierbei hinzu, dass eine Patientenverfügung, in
der ein Behandlungsabbruch verfügt wird, auch dann verbindlich sein
soll, wenn der Patient in einer konkreten Situation Anzeichen von
Lebenswillen zeigt. Dies ist völlig inakzeptabel.
Das Papier verkennt, dass die Situationen, in der die Entscheidung
über die lebenserhaltende Maßnahme gefällt wird, schwer antizipierbar
ist und der Erklärende das Problem hat, die Schwere des Eingriffs und
seines Leidens sowie seinen Wunsch zu leben im Voraus zu beurteilen.
Mit keinem Wort wird auf die Besonderheit von Vorausverfügungen
eingegangen, die eine außerordentliche Vorsicht erfordern.
Insbesondere dann, wenn die Behandlung einer heilbaren Krankheit
untersagt wird.
Festzuhalten bleibt, dass es sich bei dem vorgelegten Papier um
eine schlecht aufbereitete Version des längst zurückgezogenen
Gesetzesentwurfs von Bundesjustizministerin Zypries handelt. Die
Schwächen des besagten Gesetzesentwurfs wurden nicht etwa behoben,
sondern weiter ausgebaut.
Einen sinnvollen Beitrag zur notwendigen Diskussion um
Menschenwürde, Lebensschutz und Selbstbestimmung im Sterben stellt es
in jedem Falle nicht dar. Es zeigt sich erneut, dass die Beantwortung
existentieller Fragen nicht dem Nationalen Ethikrat allein überlassen
werden darf.
CDU/CSU sprechen sich für eine Stärkung der Patientenverfügung und
für deren gesetzliche Verankerung aus. Dies entspricht unserem
Gedanken, sowohl die Menschen in ihren existenziellen Lebenslagen
ernst zu nehmen, als auch die Gesundheit und das Leben der Menschen
zu schützen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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