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Koschyk/Strobl: Amnestieregelungen für Illegale haben nach Zuwanderungskompromiss keine parlamentarische Mehrheit

Berlin (ots)

Zu Forderungen der Grünen-Vorsitzenden Roth für
eine Amnestie- Regelung für Illegale erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der
Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas
Strobl MdB:
Das Thema „Leben in der Illegalität“ wirft große rechtliche und
vor allem menschliche Probleme auf. Wer sich für Zuwanderung in unser
Land außerhalb der legalen Möglichkeiten entscheidet und als
Konsequenz daraus ein Leben in der Illegalität führt, mag zunächst
viele Gründe dafür haben. Man muss die Einzelschicksale der Menschen
sehen, die sich mit den Konsequenzen ihres Handelns konfrontiert
sehen und für deren schwierige Situation man menschliches Verständnis
haben sollte. Gleichwohl müssen bei der gesamten Diskussion auch
übergeordnete staatliche Interessen ihren Platz haben. Hierzu gehört
auch die aus der Souveränität des Staates fließende Befugnis, dass
der Staat regeln darf, welche Angehörige anderer Staaten unter
welchen Voraussetzungen in sein Staatsgebiet einreisen, sich in ihm
aufhalten und in ihm leben dürfen. Geltendes Recht muss geachtet,
befolgt und durchgesetzt werden. In die Debatte um „Leben in der
Illegalität“ müssen deshalb auch die folgenden Überlegungen
einfließen:
  • Eine Altfallregelung ist im Rahmen des Zuwanderungskompromisses bzw. der Verhandlungen für das Aufenthaltsänderungsgesetz abgelehnt worden. Das heißt, für eine Amnestie-Regelung gibt es keine parlamentarische Mehrheit. Maßgeblicher Grund für die Ablehnung einer Altfallregelung war, dass von einer weitreichenden Legalisierung illegaler Aufenthalte eine unerwünschte Anreizwirkung für weitere illegale Zuwanderung nach Deutschland ausgeht.
  • Wer kein Aufenthaltsrecht erlangen kann, der sollte in Würde zurückgeführt werden. Demgegenüber würde die Schaffung einer (gesicherten) Gesundheitsversorgung oder einer Möglichkeit zum Schulbesuch bedeuten, dass in der Konsequenz die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts beseitigt und auf eine bloße Ordnungswidrigkeit reduziert werden müsste sowie eine Abschiebung womöglich dauerhaft unmöglich gemacht würde.
  • Nachdem schwierigen Bemühen um eine Kompromissfindung beim Zuwanderungsgesetz besteht keine Möglichkeit zu gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich der illegalen Zuwanderung. Auch sind die Hilfeleistungen für die betroffenen Menschen nicht das Hauptproblem, sondern die Rechtsunsicherheit für die betroffenen Illegalen - wobei zu berücksichtigen sein wird, dass diese ihren ungesicherten Status selbst zu verantworten haben.
  • Die Abschaffung der Meldepflichten würde die Behörden veranlassen, einfach wegzuschauen. Dabei muss gesehen werden, dass der Kreis der Meldepflichtigen (und damit der möglicherweise wegen Beihilfe zu Belangenden) weniger weit ist, als gemeinhin angenommen wird: Nicht der Lehrer ist zur Meldung verpflichtet, sondern die Schulleitung, nicht der behandelnde Arzt, sondern das Krankenhaus. Selbst die Ausländerbehörden müssten die Staatsanwaltschaft nicht einschalten, wenn sich ihnen ein Illegaler offenbart.
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