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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Keine Aufweichung des Staatskirchenrechts für Muslime

Berlin (ots)

Zu erneuten Forderungen der Migrationsbeauftragten
der Bundesregierung, Marie-Luise Beck, nach Änderung des
Staatskirchenrechts zugunsten des Islam plant, erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB:
Rot-Grün will die Aushöhlung des Christlichen Wertebestandes in
unserem Recht und in unserer Gesellschaft. Dies lehnt die Union
entschieden ab. Es ist ein Irrweg, die Integrationsprobleme durch
weitere rechtliche Privilegierungen des Islam lösen oder die
Bewältigung von Integrationskonflikten (Schächten, Kopftuch) allein
der Justiz überantworten zu wollen. Hier sind in erster Linie
politische Entscheidungen gefragt.
Das von der Migrationsbeauftragten Beck aktuell erneuerte
Verlangen nach Rechtsänderungen des Staatskirchenrechts zugunsten des
Islam, bei denen sie auch Bundesinnenminister Schily an ihrer Seite
hat, zeigt, dass es Rot-Grün auch im Bereich der Religion mit der
Umgestaltung unserer christlichen Gesellschaft zugunsten einer
„Multireligiösität“ um jeden Preis ernst ist. Mit wahrer und von
innerer Überzeugung getragener Toleranz und Akzeptanz anderer
Religionen, die die Haltung der Union in diesen Fragen kennzeichnen,
hat das Verhalten dieser namhaften Regierungsvertreter nichts mehr zu
tun.
Die Union lehnt die Aushöhlung des Staatskirchenrechts entschieden
ab. Die Herabsetzung der Zugangsvoraussetzungen zur
staatskirchenrechtlichen Anerkennung ist ein Irrweg und wird die
Integrationsprobleme mit muslimischen Zuwanderern nicht lösen. Mit
der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Fülle
z.T. sehr bedeutender rechtlicher Vorteile verbunden. Zu nennen sind
z. B. das Besteuerungsrecht mit Hilfe staatlicher Finanzämter (Art.
137 Abs. 6 WRV), umfangreiche Steuerprivilegien, der erweiterte
Schutz eigener Betätigung (Zeugnisverweigerungsrechte, besondere
staatliche Rücksichtnahmepflichten z. B. bei Errichtung und Betrieb
kultischer und anderer religiösen Zwecken dienender Einrichtungen),
Teilhaberechte im öffentlichen Leben (Rundfunkrecht, Jugendfürsorge),
Dienstherrenfähigkeit und Disziplinargewalt sowie das Parochialrecht
(Inanspruchnahme zuziehender Angehöriger der Religionsgemeinschaft
als Mitglied).
Es ist unverständlich, dass Regierungsvertreter jede sich bietende
Gelegenheit zum Anlass nehmen, weitere Privilegierungen des Islam und
der Muslime in Deutschland einzufordern. Es ist ein grundlegender,
bereits dem KonzeptPapier der Migrationsbeauftragten vom 24. November
2004 „20 Handlungsvorschläge „Islamismus bekämpfen – Islam
einbürgern“ zugrunde liegender Irrtum, auf diese Weise könne die
Verfassungstreue von muslimischen Zuwanderern erworben werden. Ebenso
unzutreffend ist die Annahme, das Problem Islamismus lasse sich durch
eine rechtliche Gleichstellung des Islam mit den christlichen Kirchen
und der israelitischen Kultusgemeinde lösen. Der Bundeskanzler sollte
klarstellen, ob die Bundesregierung diese Forderungen mit trägt und
wenn nicht, dann sollte er Frau Becks Forderungen und Vorschläge
eindeutig zurückweisen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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