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Heinen/Connemann: Einmal mehr ein teures Künast-Gutachten

Berlin (ots)

Zum Gutachten „Verbandsklagerecht in der
Informations- und Dienstleistungsgesellschaft“, das im Auftrag des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft erstellt wurde, erklären die Beauftragte für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die zuständige
Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:
290.000 Euro für ein Gutachten – für Ministerin Künast nur
„Peanuts“. Und dies in einer Zeit, in der jede Haushaltsstelle
gekürzt wird. Das Gutachten ist offensichtlich noch nicht einmal mit
dem Bundesjustizministerium abgestimmt. Eine mögliche Ausweitung der
bestehenden Verbandsklagerechte auf Gruppenklagerechte ist
verwunderlich, weil die Verbandsklagerechte gerade erst bei der
Reform des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erweitert
wurden. Neben dem neu eingeführten Gewinnabschöpfungsanspruch im UWG
haben die Verbände seit 2002 nach dem Rechtsberatungsgesetz außerdem
schon die Möglichkeit, Ansprüche für Verbraucher geltend zu machen,
um so Mustergültigkeit für andere Fälle zu erlangen.
Anstatt erst einmal abzuwarten, wie sich der neue Anspruch der
Verbände auf Abschöpfung unrechtmäßig erlangter Firmengewinne in der
Praxis auswirkt, prescht Ministerin Künast im Alleingang voran und
gibt teure Gutachten in Auftrag.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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