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Laumann: Antidiskriminierungsgesetz schießt über das Ziel hinaus

Berlin (ots)

Zu der ersten Lesung des
Antidiskriminierungsgesetzes am 21.1.2005 im Deutschen Bundestag
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit,
Karl-Josef Laumann MdB:
Diskriminierung aufgrund eines äußeren Merkmals, für das ein
Mensch nichts kann (ist er Mann oder Frau / Deutscher oder Chinese /
Behindert oder Nichtbehindert / Jung oder Alt) ist etwas zutiefst
Unwürdiges, das jeder, der Anstand besitzt, verurteilen muss.
Hierin sind wir uns alle einig. Insbesondere für uns
Unionsabgeordnete ist das eine Selbstverständlichkeit, die aus dem
christlichen Menschenbild, dem wir verbunden sind, herrührt. In einem
vereinigten Europa, in dem die nationalen Grenzen immer mehr an
Gewicht verlieren, ist es außerdem richtig und im Interesse aller,
einheitliche Regeln zu setzten. Trotzdem betreffen die drei
EU-Richtlinien Deutschland in anderer Weise als andere Länder.
So kennt man z.B. im anglo-amerikanischen Rechtsraum
(Großbritannien, Irland) schon bisher ein sehr ausgeprägtes
Antidiskriminierungsrecht. Ähnliches gilt für Skandinavien (insb.
Schweden). Dort funktioniert der Arbeitnehmerschutz vor allem über
Antidiskriminierung; Kündigungsschutz und andere, in Deutschland
stark ausgeprägte Arbeitnehmerschutzgesetze, gibt es dort nicht in
dem Maße.
Das heißt, dass die drei EU-Richtlinien für Großbritannien und
Irland eine Fortsetzung ihrer Rechtstradition bedeuten und für den
Arbeitgeber nicht viel Neues bringen werden, wohingegen in
Deutschland die Antidiskriminierungsvorschriften der EU zusätzlich zu
unseren starken Arbeitnehmerschutzgesetzen oben drauf kommen und der
Arbeitgeber künftig von zwei Seiten aus in den Griff genommen wird.
Wenn aber dieses EU-Recht für uns in Deutschland eine solche
Zusatzbelastung bedeutet und der Arbeitgeber dadurch nicht nur die
bestehenden Arbeitnehmerschutzgesetze, sondern künftig - für die
gleichen Sachverhalte - auch noch die
Antidiskriminierungsvorschriften aus Brüssel zu beachten hat, dann
wäre es eigentlich logisch gewesen, wenn die Bundesregierung bei der
Umsetzung der Richtlinien, möglichst restriktiv vorgegangen wäre.
Aber ganz im Gegenteil. Die Bundesregierung hat sich aus den drei
Richtlinien jeweils das Maximum herausgepickt und alles zusammen in
den Gesetzentwurf hineingeschrieben. Der arbeitsrechtliche Teil des
Gesetzentwurfs ist abzulehnen,
-	da er über die EU-Vorgaben hinausgeht,
-	durch weite und unbestimmte Rechtsbegriffe zusätzliche
        Rechtsunsicherheit schafft und damit eine Prozeßflut zu
        befürchten ist,
-	für den Arbeitgeber quasi eine Gefährdungshaftung für alle
        Arten von Personalmaßnahmen einführt,
-	zusätzliche Bürokratie schafft (Antidiskriminierungsstelle
        beim Familienministerium, Antidiskriminierungsverbände
        als „Abmahnvereine“) und
-       insgesamt das Arbeitsrecht weiter reglementiert anstatt es zu
        flexibilisieren.
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