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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann: Bundesregierung kürzt Tiefbau-Investitionen weiter

Berlin (ots)

Zur aktuellen Entwicklung der Bauinvestitionen,
insbesondere der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erklärt
der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dietrich Austermann MdB:
Das Bundesfinanzministerium hat bereits im Rahmen der
parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2005 wiederholt erklärt,
die Investitionen des Bundes in die Verkehrsinfrastruktur würden von
einem verfügbaren Soll des Jahres 2004 in Höhe von 8,75 Mrd. € um
knapp 200 Mio. € auf ein planmäßiges Soll von 8,94 Mrd. € im Jahr
2005 ansteigen. Diverse Pressemeldungen der letzten Tage haben
gezeigt, das es tatsächlich einige „Fachleute“ gibt, die diesen
Äpfel-Birnen-Vergleich für bare Münze nehmen, und die prekäre
Auftragslage der Tiefbauunternehmen dem Einspruch des Bundesrates
gegen den Bundeshaushalt 2005 und der zu erwartenden, etwa 2-
monatigen Phase der „vorläufigen Haushaltsführung“ zuschreiben. Das
planmäßige Soll des Jahres 2004 belief sich auf knapp 9,5 Mrd. €;
nach Abzug der auf den Verkehrshaushalt entfallenden Anteile an den
milliardenschweren globalen Minderausgaben verblieb ein verfügbares
Soll von 8,75 Mrd. €; d.h. das verfügbare Soll liegt um mehr als 700
Mio. € unter dem planmäßigen Soll. Es ist deshalb unseriös, wenn das
Bundesfinanzministerium das verfügbare Soll des Jahres 2004 mit dem
planmäßigen Soll des Jahres 2005 vergleicht und daraus einen Anstieg
herleitet.
Tatsächlich beträgt das planmäßige Soll des Haushalts 2005 8,94
Mrd. €; das ist mehr als eine halbe Mrd. € weniger als das planmäßige
Soll des Haushalts 2004. Es ist davon auszugehen, dass das planmäßige
Soll 2005 z.B. durch die unverändert milliardenschweren globalen
Minderausgaben erneut um etwa eine halbe Mrd. € auf ein tatsächlich
verfügbares Soll des Jahres 2005 von noch höchstens 8,5 Mrd. €
reduziert werden wird.
Im verfügbaren Soll werden 2005 deshalb mehrere hundert Millionen
Euro weniger zur Verfügung stehen als im Jahr 2004!
In einer Phase der „vorläufigen Haushaltsführung“ können keine
neuen Projekte begonnen werden. Aber mit „neu“ sind lediglich neue
rechtliche Verpflichtungen gemeint; neue Vorhaben aufgrund
abgeschlossener Verträge können selbstverständlich auch in Zeiten der
vorläufigen Haushaltsführung begonnen werden. Denn die
Verpflichtungen aus früher abgeschlossenen Verträgen sind bereits in
den Haushalten der Vorjahre in Form von Verpflichtungsermächtigungen
enthalten und damit legitimiert. Projekte, die im Frühjahr 2005 zu
Realisierung anstehen, sind in der Regel vertraglich seit langem
vereinbart und deshalb in den Haushalten, spätesten im Haushalt 2004,
als sogenannte VE (= Verpflichtungsermächtigung) berücksichtigt.
Deshalb verursacht die „vorläufige Haushaltsführung“ grundsätzlich
keinerlei konkrete Beschränkungen.
Tatsächlich leidet der Tiefbau unter dem massiven Rückgang der
Investitionsausgaben in der Regierungszeit der rot-grünen Koalition.
Seit 1998 ist der Anteil der Investitionen an den stagnierenden
Gesamtausgaben des Bundes um rund 3 %-Punkte auf unter 9 % gefallen;
bis zum Ende des aktuellen Finanzplanungszeitraumes kommt es zu einem
Rückgang um mehr als 10 Mrd. €. Die Investitionsausgaben werden also
weiter gekürzt. Das zeigt auch der eingangs erwähnte trickreiche
Vergleich des Bundesfinanzministeriums: Die deutsche Bauindustrie,
insbesondere die Tiefbauunternehmen, leiden nicht unter der
„vorläufigen Haushaltsführung“ in den ersten Wochen des Jahres 2005,
sie leiden vielmehr seit mehreren Jahren unter dem andauernden
Rückgang des Investitionsvolumens - und dieses Leiden hat unter
Rot-Grün noch lange kein Ende!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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