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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Schröder/Mayer: Amtsdeutsch verbessern

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung des Antrags „Für eine
verständlichere Sprache in Gesetzen, Verordnungen und
Behördenschreiben – Gegen schlechtes Amtsdeutsch“ erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB und die zuständigen Berichterstatter, Dr. Ole Schröder
MdB und Stephan Mayer MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert von der Bundesregierung
eine verständlichere Sprache in Gesetzen, Verordnungen und
Behördenschreiben. Die Union fordert in einem Antrag energischere
Anstrengungen der Bundesregierung gegen schlechtes Amtsdeutsch.
Obwohl Bürgerfreundlichkeit ein zentrales Ziel der Modernisierung der
öffentlichen Verwaltungen ist und Gesetzestexte schon jetzt
grundsätzlich für jedermann verständlich verfasst werden sollen, sind
die Verbesserungsversuche der Bundesregierung bislang wirkungslos
geblieben.
Daher fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung
1. in einem Bundesministerium ein Pilotprojekt durchzuführen, um
zunächst in einem Ressort ein besser verständliches Deutsch
durchzusetzen;
2. Initiativen zur Anwendung von verständlichem Deutsch in allen
Bundesbehörden zu ergreifen und dafür Sorge zu tragen, dass die
Regeln hierfür umgesetzt werden;
3. einen für alle Beschäftigten der Bundesministerien und
Bundesbehörden geltenden Selbstverpflichtungskatalog zu erarbeiten,
damit sich diese beim Verfassen von Gesetzestexten, Verordnungen und
Behördenschreiben einer möglichst leicht verständlichen und
nachvollziehbaren Sprache bedienen.
Die Union will erreichen, dass in sämtlichen Bundesbehörden,
Ministerien, der Bundestagsverwaltung sowie bei Gesetzen,
Gesetzesentwürfen und Verordnungen einfache und klare Formulierungen
benutzt werden. Wenn Gesetze und Verordnungen nicht verstanden
werden, besteht die Gefahr, dass sie allein deswegen nicht beachtet
werden.
Um zu illustrieren, wo Verbesserungsbedarf liegt, sei auf ein
Beispiel aus dem Sozialgesetzbuch hingewiesen:
„Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat
oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind,
Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, oder wer
für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat der
Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber sowie über damit im
Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen,
soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich
ist" (aus Hartz IV – SGB II, § 60 Abs. 2).
Einfaches und verständliches Amtsdeutsch verlangt,
- auf Behördenfloskeln und Schachtelsätze zu verzichten;
- den ´Amtston´ zu vermeiden;
- Verben statt Hauptwörter zu verwenden;
- Füllwörter und Abkürzungen wegzulassen;
- Fachbegriffe zu erklären.
Besseres Amtsdeutsch hilft auch, Kosten zu sparen und damit besser
mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen. Ein Beispiel: Eine
Verwaltung verschickt 10.000 Bescheide im Jahr. Wenn nur bei jedem
vierten Schreiben ein Bürger telefonisch nachfragt und jedes Gespräch
zehn Minuten dauert, dann verbringen die Behördenmitarbeiter 55
Arbeitstage mit überflüssigen Anfragen, wobei diese Zahl niedrig
angesetzt ist. Das muss alles nicht sein. Der Antrag ist auf
Bundestagsdrucksache 15/4154 oder im Internet unter
www.cducsu.de/ag2innen in der Rubrik „Initiativen“ nachzulesen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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