Marschewski: Vertreibung und entschädigungslose Enteignung sind völkerrechtswidrig
Berlin (ots)
Zu der aktuellen Debatte über den Eigentumsverlust der heimatvertriebenen Deutschen und zu den damit im Zusammenhang stehenden Fragen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
CDU und CSU haben ein vitales Interesse an einer dauerhaften Verständigung und endgültigen Aussöhnung mit unseren polnischen Nachbarn. Ein gutes deutsch-polnisches Verhältnis ist wichtig für den Frieden in Europa. Dieses zukunftsgerichtet fortzuentwickeln ist daher ein wichtiges Anliegen von CDU und CSU.
Die in der Europäischen Union geltende Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit ist ein weiterer wichtiger Schritt, der auch der Verwirklichung des Rechts auf die Heimat für die deutschen Heimatvertriebenen dient. Die Europäische Union versteht sich als Rechts- und Wertegemeinschaft, in der die Völker und Volksgruppen einträchtig und ohne rechtliche Diskriminierung zusammenleben können. Wir wenden uns gegen die Aktivitäten der Preußischen Treuhand. Diese leistet keinen Beitrag zu einem gedeihlichen Miteinander zwischen Polen und Deutschen. Wir begrüßen es, dass sich das Präsidium des Bundes der Vertriebenen (BdV) von der Preußischen Treuhand distanziert hat.
Was die Rede von Bundeskanzler Schröder am 1. August in Warschau anbetrifft, so war es unredlich, sich gegen das Eigentumsrecht der heimatvertriebenen Deutschen zu stellen.
Denn bisher haben alle Bundesregierungen seit 1949, auch die jetzige rot-grüne, die Vertreibung der Deutschen und die entschädigungslose Enteignung deutschen Vermögens als völkerrechtswidrig verurteilt. Daher wurde in allen völkerrechtlichen Verträgen, so auch im Vertrag mit Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit von 1991, jeweils in dem dazugehörigen Briefwechsel festgestellt, dass sich der Vertrag nicht mit Vermögensfragen befasst. Dies wurde ausdrücklich offen gelassen, was das Bundesverfassungsgericht auch bestätigt hat.
Der Bundeskanzler weiß daher nur zu gut, dass er regierungsseitig nicht auf das Eigentum Privater verzichten kann. Dies lässt unsere grundgesetzlich verankerte Eigentumsordnung nicht zu. Er sollte daher gegenüber unseren Partnern in Europa nicht den Eindruck erwecken, als könnte er dies.
Auch kommt eine innerdeutsche Regelung der Eigentumsfragen nicht in Betracht.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell