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Hasselfeldt: EU-Erweiterung stellt deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft vor neue Herausforderungen!

Berlin (ots)

Anlässlich des bevorstehenden Beitritts von 10
Staaten zur EU am 1. Mai 2004 erklärt die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Der Beitritt der 8 mittel- und osteuropäischen Staaten sowie von
Malta und Zypern wird unsere Agrar- und Ernährungswirtschaft vor neue
Herausforderungen stellen. Der Agrarstandort Deutschland kann diese
Aufgabe meistern. Voraussetzung ist jedoch, dass die
Rahmenbedingungen für unsere Landwirtschaft stimmen! Gleichzeitig
müssen aber die Sorgen der Betriebe in den Grenzregionen zu den neuen
Nachbarn ernst genommen werden!
Die leistungsfähige deutsche Agrar- und Ernährungs-wirtschaft ist
durchaus in der Lage, auch in Konkurrenz zu den östlichen Nachbarn
erfolgreich zu sein. Dennoch zeigen die jüngsten Agrarhandelszahlen,
dass der Wettbewerb deutlich zunehmen wird. Unsere Agrarexporte in
die Beitrittsländer sinken aktuell, während die Importe aus diesen
Ländern im Jahr 2003 um rund 15 Prozent angestiegen sind!
Deutschland importierte 2003 von unseren neuen Nachbarn Agrarwaren
im Werte von 2,3 Milliarden Euro, lediglich für 1,7 Milliarden Euro
wurden landwirtschaftliche Erzeugnisse dorthin exportiert. Der
Einfuhrüberschuss aus den Beitrittsländern stieg um 50 Prozent an.
Bedenklich sind bei einem härter werdenden Wettbewerb die zahlreichen
Ausnahmeregelungen, die den Beitrittsländern beispielsweise beim
Tierschutz eingeräumt werden. So müssen zahlreiche tschechische,
ungarische oder slowenische Geflügelbetriebe die ab Januar 2003
EU-weit geltenden Mindestanforderungen für Hühnerkäfige bis 2009
nicht einhalten.
Jedes 5. Ei, das derzeit in Tschechien produziert wird, stammt aus
Betrieben, dass den EU-Mindeststandards im Tierschutz nicht genüge
leistet! Ministerin Künast hat diesen Ausnahmen in den
Beitrittsverhandlungen zugestimmt, während sie auf nationaler Ebene
über die EU-Standards hinausgehende Regelungen geschaffen hat.
Die Erweiterung der EU um Länder, die teilweise ein hohes
Agrarpotential besitzen, sollte daher zum Anlass einer Überprüfung
sämtlicher Rahmenbedingungen genommen werden, die die
Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe bestimmen. Voraussetzung für
einen fairen Wettbewerb sind gleiche Standards für Hygiene, Umwelt-
oder Tierschutz. Die nationale Gesetzgebung ist daher kritisch zu
durchforsten, wo Auflagen für Landwirte unbedingt sein müssen und wo
sie überflüssig sind! Denn was Auflagen, Verbote und Einschränkungen
betrifft – hier hat es Rot-Grün geschafft, dass wir „Spitze“ sind!
Jüngstes Beispiel ist die jetzt vorgelegte Novelle der
Düngeverordnung, bei der Regelungen vorgeschlagen werden, die an
Bürokratie und Gängelung für die Landwirte kaum zu überbieten sind.
Bei der Umsetzung der Agrarreform drohen für unsere Landwirte mit
schärferen Cross Compliance-Vorschriften ebenfalls neue nationale
Alleingänge im Tier- und Umweltschutz. Mit einem Übermaß an
Bürokratie und Gängelung kann man jedoch die kommenden
Herausforderungen nicht erfolgreich meistern. Es ist in diesem
Zusammenhang bedauerlich, dass die jüngst von
Bundeswirtschaftsminister Clement vorgelegten Pläne zum
Bürokratieabbau kaum Vorschläge für die Landwirtschaft enthalten.
Mit gewisser Beunruhigung muss ebenfalls festgestellt werden, dass
am Vortage der Erweiterung jeder 12. lebensmittelverarbeitende
Betrieb in den Beitrittsländern nicht den EU-Hygienebestimmungen
entspricht. Gerade bei unseren Nachbarn in Polen und Tschechien sind
die Defizite besonders groß. Gewissheit muss auch über die
pflichtgemäße Durchführung von BSE-Tests sowie der Einhaltung des
Tiermehlverfütterungsverbotes bestehen! Es sind alle Anstrengungen zu
unternehmen, damit das hohe Maß an Lebensmittelsicherheit in der EU
von allen Seiten eingehalten wird. Wir brauchen ausreichende
Kontrollen, dass mit niedrigeren Standards produzierte Waren nicht
nach Deutschland geliefert werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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