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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen/Wanderwitz: Kompromiss beim Gesetz über Finanzsicherheiten im Interesse des Standorts Deutschland

Berlin (ots)

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur
Umsetzung der EG- Richtlinie über Finanzsicherheiten und zur Änderung
des Hypothekenbankgesetzes erklären der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der
zuständige Berichterstatter, Marco Wanderwitz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bei den Beratungen zum Gesetz
über Finanzsicherheiten darauf hingewirkt, dass nicht nur die
Bedeutung des Finanzplatzes, sondern des gesamten
Wirtschaftsstandortes Deutschland berücksichtigt wird. Dies war
notwendig, nachdem die Bundesregierung entgegen einer noch im März
vergangenen Jahres vertretenen Auffassung in ihrem Gesetzentwurf nur
noch die Interessen der Banken stärkte, als Gläubiger vor Insolvenzen
ihrer Kunden geschützt zu werden. Die Interessen aller anderen
Wirtschaftsunternehmen, die ebenfalls Gläubiger sind, hat die
Bundesregierung dabei ebenso ignoriert wie die volkswirtschaftliche
Bedeutung des deutschen Insolvenzrechts, das die Sanierungschancen
insolventer Unternehmen und damit die mögliche Rettung von
Unternehmensstandorten und Arbeitsplätzen fördern soll. Der
Kompromiss, den die Fraktionen im Bundestag beschlossen haben, stellt
nunmehr klar, dass die Rechte der Banken, bei Insolvenzen vor allen
anderen Gläubigern auf Finanzsicherheiten zuzugreifen, nur soweit
gestärkt werden, wie dies die europäische Richtlinie verlangt. Dies
ist keine Entscheidung gegen den Finanzplatz Deutschland, sondern
eine Entscheidung für den Standort Deutschland insgesamt, der nur
dann wettbewerbsfähig ist, wenn Banken und alle anderen
Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen gestärkt werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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