Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen: Unionsentwurf Kronzeugenregelung – kneift Rot-Grün erneut?

Berlin (ots)

Anlässlich der morgigen 1. Beratung des
Gesetzentwurfes der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Wiedereinführung
einer Kronzeugenregelung zur Bekämpfung von Terrorismus und
Organisierter Kriminalität erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Das Fehlen einer Kronzeugenregelung erschwert die wirksame
Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität in
unerträglichem Maße. Auch in dem wichtigen rechtspolitischen Bereich
der Inneren Sicherheit zeichnet sich die Bundesjustizministerin damit
durch Tatenlosigkeit aus. Sie überlässt dieses Feld alleine den
Innenpolitikern.
Konspirative Strukturen sind für Terrorismus und Organisierte
Kriminalität typisch. Selbst erfahrene Ermittler können häufig nicht
in deren Kernbereich eindringen. Solche Strukturen können daher nur
aufgebrochen und zerstört werden, wenn die Mitarbeit aussagewilliger
Personen aus deren Kreis honoriert wird. Kronzeugen liefern wertvolle
Informationen zur Verhinderung und Aufklärung schwerster Verbrechen.
Sie machen dies überhaupt erst möglich. Hierfür erwarten sie zu Recht
transparente und rechtssichere Zusagen über eine mildere Bestrafung.
Der Rechtsstaat muss diesen Preis zahlen, um den Kampf gegen den
internationalen Terrorismus und die grenzüberschreitende Organisierte
Kriminalität gewinnen zu können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zieht
aus diesem Wissen mit ihrem Gesetzentwurf die nötigen Konsequenzen.
Das bedeutet:
  • Wiedereinführung des Kronzeugengesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (ermöglicht ein Absehen von Verfolgung sowie ein Absehen von oder Mildern der Strafe);
  • Bereichspezifische Kronzeugenregelungen für einzelne Strafvorschriften wie bspw. Bandendiebstahl, Erpressung etc., deren Begehung für die Organisierte Kriminalität typisch sind (ermöglicht Absehen von und/oder Mildern der Strafe);
  • Wiederaufnahmeverfahren gegen Kronzeugen, die Vergünstigungen durch Falschaussagen erschlichen haben (ermöglicht Bestrafung, wie sie ohne Kronzeugenregelung erfolgt wäre).
Die Union war es, die das Erfolgsmodell Kronzeugenregelung 1989
für den Kampf gegen den Terrorismus eingeführt hat. Rot-Grün hat die
Verlängerung des bewährten Gesetzes 1999 verweigert und in der 14.
Wahlperiode auch die Schaffung einer von der Union vorgeschlagenen
Alternative abgelehnt. Dieser Fehler muss korrigiert werden.
Hier geht es nicht nur um das bessere politische Konzept, sondern
um eine Forderung, die die Praxis seit Jahren nahezu einhellig
erhebt. Zuletzt hat der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht
Düsseldorf Breidling in seinem Vorwort zur Urteilsverkündung im Al
Tawhid- Terroristenprozess erklärt: „Eine Kronzeugenregelung ist zur
Bekämpfung des organisierten Terrorismus unverzichtbar. Die fehlende
Möglichkeit der gesetzlich abgesicherten Zusage einer Vergünstigung
erschwert, ja behindert die Aufklärung begangener und die
Verhinderung weiterer terroristischer Straftaten.“
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 11.02.2004 – 16:32

    Vaatz/Bellmann/Kretschmer: Regierung provoziert Scheitern von EU-Erweiterung und Aufbau Ost

    Berlin (ots) - Anlässlich der Debatte im Europa-Ausschuss des Deutschen Bundestages über die Finanzielle Vorausschau der EU erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten aus den neuen Bundesländern, Arnold Vaatz MdB und die Abgeordneten aus den neuen Bundesländern Veronika Bellmann MdB und Michael ...

  • 11.02.2004 – 16:01

    Rachel: Auswahlrecht für Hochschulen stärken

    Berlin (ots) - Anlässlich der Beratung der Vorschläge des Wissenschaftsrats im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bildung und Forschung, Thomas Rachel MdB: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird in ihrer Forderung nach möglichst weitgehendem Auswahlrecht der Hochschulen durch die Beschlüsse des Wissenschaftsrates nachhaltig ...