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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Röttgen/Kauder: Gesetzeslücke bei der Entschädigung von deutschen Gewaltopfern im Ausland endlich schließen

Berlin (ots)

Anlässlich der Beschlussfassung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion über den Antrag „Opferentschädigung für
deutsche Staatsangehörige, die bei vorübergehendem Aufenthalt im
Ausland Opfer eines Gewaltverbrechens werden“ erklären der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Röttgen MdB, und der zuständige Berichterstatter, Siegfried Kauder
MdB:
Deutsche Touristen, die ihren Urlaub im Ausland verbringen und
dort Opfer eines Gewaltverbrechens werden, sollen eine Entschädigung
erhalten. Das Gleiche gilt für Deutsche, die sich aus anderen Gründen
nur vorübergehend im Ausland aufhalten.
Es ist nicht einzusehen, dass ausländische Touristen, die in
Deutschland Opfer einer solchen Tat werden, entschädigt werden,
während Deutsche im Ausland meist leer ausgehen. In diesem Fall hört
die Fürsorgepflicht des deutschen Staates für seine Bürger nicht an
der Grenze auf. Das deutsche Opferentschädigungsgesetz sieht eine
Entschädigung bislang nur für Deutsche und Ausländer vor, die in
Deutschland Opfer eines Gewaltverbrechens werden. Mögliche Zahlungen
aus dem Entschädigungsfonds für Opfer terroristischer Gewalt sind
weder der Regelfall noch besteht auf sie ein Rechtsanspruch. Zudem
ist nicht jedes Gewaltverbrechen ein Akt des Terrorismus.
Rechtssicherheit und unbürokratische Hilfe ist aber genau das, was
das deutsche Opfer im Ausland zu Recht erwarten kann. Wir fordern die
Regierungskoalition auf, diese Gesetzeslücke zu schließen und
deutsche Opfer von Gewaltverbrechen im Ausland nicht länger alleine
zu lassen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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