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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heinen/Klöckner: Post muss ihrer Versorgungspflicht nachkommen

Berlin (ots)

Anlässlich der drohenden Schließung von zahlreichen
Postfilialen im ländlichen Bereich erklären die verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die
zuständige Berichterstatterin, Julia Klöckner MdB:
Die Privatisierung der Post zeigt ihre Schattenseiten: Durch die
Vorlage neuer Vertragsmuster für die Betreiber von Postagenturen
dürfte sich die Post-Versorgungslage radikal verschlechtern. Denn den
Privat-Betreibern werden Knebelverträge zugemutet, die für die
kleinen Postagenturen, gerade im ländlichen Raum, nicht mehr zu
erfüllen sind. Es ist zu befürchten, dass es bei bis zu einem Drittel
der privaten Postagenturen zu einer Vertragsauflösung kommt. Der
Dumme ist dann natürlich der Kunde. Die Reduzierung des Filialnetzes
wird vor allem den ländlichen Raum treffen, da die Versorgung
betriebswirtschaftlich gesehen nicht die Rentabilität von
Ballungsräumen zu bieten hat.
Die Bundesregierung – mit 86,8 % Mehrheitsaktionär der Deutschen
Post AG! – kann sich nicht vor der Mitverantwortung drücken. Die
Bundesregierung muss endlich ihren Einfluss geltend machen und sich
für eine faire und partnerschaftliche Geschäftspolitik der Deutschen
Post AG einsetzen. Die Bekundung lediglich von Zielen hilft keinem
weiter. So ist der Antrag der Koalition wohl auch nicht ernst zu
nehmen, in dem sie vor hat, die „Maßnahmen der Post AG zu
beobachten“. Beobachten mag zwar gut sein, aber handeln ist besser.
Denn während hier nur Salbe verteilt wird, sterben die kleinen
Filialen und der Verbraucher hat das Nachsehen.
Der Antrag der Union fordert hingegen: Das Postgesetz und die
Post- Universaldienstleistungsverordnung müssen eingehalten werden.
Hier geht es um die Gewährleistung des menschlichen Grundbedürfnisses
nach Kommunikation. Sollte es zu Kündigungen der Agenturverträge
kommen, muss die Post ein Meldesystem über bestehende Vakanzen
aufbauen. Im Falle der Schließung einer stationären Einrichtung muss
die Deutsche Post AG die kommunalen Behörden zehn Wochen zuvor
unterrichten. Es geht um ein partnerschaftliches Miteinander der Post
und ihrer fremdbetriebenen Filialen gerade im ländlichen Bereich.
Zu begrüßen ist deshalb der Beschluss des Beirates der
Regulierungsbehörde (unter Unions-Vorsitz) für Telekommunikation und
Post vom 31. März 2003, in dem man sich verbindlich für die Sicherung
der flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen und den
Erhalt mittelständischer Postagenturen ausspricht. Ein Schritt in die
richtige Richtung ist die Einigung auf ein Informationssystem zur
Überwachung der Bestimmungen der Post-
Universaldienstleistungsverordnung im Hinblick auf die Zahl und die
regionale Verteilung der Postfilialen. Spätestens jetzt ist die
Bundesregierung am Zug!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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