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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Storm/Widmann-Mauz: SPD muss beim Großhandelsrabatt Farbe bekennen!

Berlin (ots)

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und
Soziale Sicherung Andreas Storm MdB und die gesundheitspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB
erklären:
Am 11. März 2003 hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Beitragssatzsicherungsgesetzes
beschlossen, der die Abschaffung des Großhandelsrabatts vorsieht.
Diesen Gesetzentwurf wollen wir gemeinsam mit einem Antrag in den
Deutschen Bundestag einbringen, der auf die Rückgängigmachung aller
gesundheitspolitischen Maßnahmen im Beitragssatzsicherungsgesetz
zielt. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die ungerechtfertigte
Belastung der Apotheken durch den Großhandelsrabatt beseitigen und
die 149 SPD-Abgeordneten zu einem Offenbarungseid zwingen, die
erklärt haben, für eine Rückgängigmachung des Großhandelsrabatts
eintreten zu wollen.
Bereits anlässlich der Zurückweisung des Einspruchs durch den
Bundestag hatten 49 SPD-Abgeordnete in persönlichen Erklärungen eine
Überprüfung der geplanten und tatsächlich von den Apotheken
erbrachten Sparbeiträge gefordert. Nunmehr liegen in den Apotheken
die Abrechnungen des 1. Quartals vor und die katastrophalen
wirtschaftlichen Folgen des Beitragssatzsicherungsgesetzes für die
Apotheken werden erkennbar.
Das Beitragssatzsicherungsgesetz hat sein Ziel einer
Stabilisierung der Beitragssätze von vornherein verfehlt. Die
Beitragssätze stiegen vom 01. Januar 2003 bis zum gegenwärtigen
Zeitpunkt von 14,0% auf ca. 14,4%. Darüber hinaus führt das Gesetz
wegen falsch gewählter Instrumente - Nullrunde, Preisabschlag bei
zahntechnischen Leistungen, Einführung eines Rabattsystems, Kürzung
des Sterbegeldes und Anhebung der Versicherungspflichtgrenze - zu
einer Überbelastung von Patienten und Versicherten und zu einer
schlechteren qualitativen Versorgung.
Besonders betroffen durch das seit dem 01. Januar 2003 in Kraft
befindliche Beitragssatzsicherungsgesetz sind die Apotheken. Sie
sollen neben ihrem eigenen Rabatt auch Rabatte des pharmazeutischen
Großhändlers und des pharmazeutischen Herstellers an die gesetzlichen
Krankenkassen abführen. Gerade die Abführung des Großhandelsrabattes
stellt kleinere und mittlere Apotheken vor unüberwindbare
wirtschaftliche Schwierigkeiten. Sie sind in ihrer Existenz
gefährdet, weil Großhändler seit Ende Dezember 2002 dazu übergehen,
die ihnen mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz auferlegten Abschläge
in Höhe von 3% des Arzneimittelabgabepreises mit den bestehenden
Rabatten an die Apotheken zu verrechnen. Hierdurch kann der
Großhandel den gesetzlichen Abschlag an die Krankenkassen weitgehend
kostenneutral abführen, während die Apotheken zusätzlich zu ihrem
eigenen Sparbeitrag auch den des pharmazeutischen Großhandels
mittragen müssen. Für eine durchschnittliche Apotheke resultiert
daraus eine Verringerung des Einkommens vor Steuern von rd. 35%.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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