Klaeden: Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Untersuchungsausschusses sind abwegig
Berlin (ots)
Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "Wahlbetrug 2002" erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckart von Klaeden MdB:
Mit großem medialen und administrativen Aufwand hat die Bundesregierung im Wahlkampf nach Aussage des ehemaligen Finanzexperten der Grünen, Oswald Metzger, sowohl die Wähler als auch den Bundestag hinters Licht geführt und die Wahrheit über die tatsächliche Notlage des Bundes unterdrückt, um den Machterhalt von Rot/Grün zu ermöglichen. Dieser in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellose Fall von Wählertäuschung und bewusster Falschinformation muss ein parlamentarisches Nachspiel haben.
Es geht nicht um die Frage, zu welcher Einschätzung man über die tatsächliche Lage der Finanzen des Bundes unter Aufbringung allen Sachverstandes vor der Wahl hätte kommen können, sondern darum, ob die Bundesregierung in Kenntnis der tatsächlichen Lage gegenüber Parlament und Öffentlichkeit vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat. Wenn die Bundesregierung nicht freiwillig bereit ist, die Wahrheit zu sagen, muss sie mit den Mitteln des Untersuchungsausschusses und der Strafprozessordnung dazu gezwungen werden. Das ist der klassische Fall für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Die angeblichen Zweifel von Herrn Müntefering an der Verfassungsmäßigkeit sind abwegig. Sein Brief an Frau Merkel zeigt erneut sein degeneriertes Parlamentsverständnis und seinen freihändigen Umgang mit der Wahrheit.
Es ist nämlich nicht das erste Mal, dass Herr Müntefering durch die Geringschätzung der Wahrheit und Missachtung der Rechte des Parlaments auffällt: So hat er im Vorfeld des Bundestagswahlkampfs 1998 die Bundespressekonferenz und damit die deutsche Öffentlichkeit getäuscht, als es um die Nominierung von Gerhard Schröder ging. Im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Bundeswehreinsatz in Mazedonien Ende August 2001 hat er abweichende Mitglieder der SPD-Fraktion derart unter Druck gesetzt, dass ihm dieses Vorgehen eine Anzeige eines Abgeordneten seiner eigenen Fraktion eingebrachte. Und schließlich hat er als neu gewählter Fraktionsvorsitzender erklärt, sich Angeordnete vornehmen zu wollen, die bei der Kanzlerwahl nicht für Gerhard Schröder gestimmt haben. In diesem Versuch liegt eine Missachtung der Freiheit des Mandats nach Art. 38 Grundgesetz.
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