CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bosbach/Röttgen: Gesetzesinitiative zum
Schutze der Bevölkerung vor Sexualverbrechen beschlossen
Berlin (ots)
Zu dem aktuellen Gesetzentwurf der Unionsfraktion zum Schutze der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten erklären der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, und der rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Erschreckende Einzelfälle in den letzten Monaten und ca. 15.000 Fälle von Kindesmissbrauch im Jahr zwingen zum Handeln. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt darum mit dem heutigen Gesetzentwurf ein umfassendes Maßnahmenbündel vor, um den Schutz der Bevölkerung und vor allem der Kinder vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten zu verbessern. Die Union setzt damit gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein unmissverständliches Signal: Sexualstraftäter sollen nicht länger von rot-grünen Versäumnissen profitieren können.
- Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Durch Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) soll die Möglichkeit geschaffen werden, gegen hochgefährliche Straftäter die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auch nachträglich, d.h. in der Zeit zwischen der Rechtskraft des Urteils und der vollständigen Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe anordnen zu können. Bislang ist lediglich ein so genannter Vorbehalt möglich, der jedoch bei weitem nicht ausreicht und insbesondere die Altfälle, die "tickenden Zeitbomben", nicht erfasst.
- Die Sicherungsverwahrung soll auch gegen die (volljährigen) Heranwachsenden zur Anwendung kommen können, sofern auf sie das Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet.
- Die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Paragraph 176 Abs. 1 und 2 StGB) sollen wieder als Verbrechen eingestuft werden; durch die Strafschärfung wird zugleich erreicht, dass für diese Formen des Kindesmissbrauchs bereits die Verabredung und der Anstiftungsversuch unter Strafe gestellt sind (Paragraph 30 StGB).
- Ferner soll Paragraph 176 StGB um einen neuen Tatbestand ergänzt werden, um schon solches Verhalten unter Strafe zu stellen, das den sexuellen Missbrauch von Kindern ermöglichen soll. Zugleich sollen im Bereich der Kinderpornographie Strafschärfungen erfolgen und die Billigung und Belohnung von Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch Widerstandsunfähiger, z.B. behinderter Opfer, unter Strafe gestellt werden.
- Des weiteren soll die Überwachung des Fernmeldeverkehrs für sämtliche Taten des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie ermöglicht werden.
- Schließlich schafft der Entwurf die Voraussetzungen für eine konsequentere Nutzung der DNA-Analyse in Strafverfahren. Er beseitigt insbesondere überhöhte Anforderungen des geltenden Rechts an die Zulässigkeit des Eingriffs, indem für bestimmte Anlassstraftaten auf das Erfordernis einer Straftat von erheblicher Bedeutung verzichtet wird. Künftig soll beispielsweise auch einem Exhibitionisten der genetische Fingerabdruck abverlangt werden können, wenn zu befürchten ist, dass der Betreffende künftig schwerwiegendere Straftaten verüben könnte.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will außerdem die sozialtherapeutischen Maßnahmen für Sexualstraftäter auf den Prüfstand stellen und hat auch hierzu eine entsprechende Initiative beschlossen.
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