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Koschyk: Tschechien darf "Straffreiheitsgesetz" nicht mit in die EU bringen

Berlin (ots)

Zu den Medienberichten über ein Prüfbericht der
Kommission der Europäischen Union zu der Vereinbarkeit der
Benesch-Dekrete mit EU-Recht erklärt der vertriebenenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Kommission der Europäischen Union hat in ihrem vorab von den
Medien veröffentlichten Prüfbericht zur Vereinbarkeit der
Benesch-Dekrete mit EU-Recht der Europäischen Union als Rechts- und
Wertegemeinschaft ein Bärendienst erwiesen.
Zu den Benesch-Dekreten wird in dem Bericht ausgeführt: "Diese
Ergebnisse zeigen keine Hindernisse für den Beitritt der
Tschechischen Republik im Lichte des acquis communautaire". Ferner
wird festgestellt "Die Dekrete erschöpften ihren Zweck im Jahr 1945.
Neue Enteignungen können unter Bezug auf diese Dekrete heute nicht
stattfinden."
Dieser Ansicht der Europäischen Kommission ist seitens mehrerer
namhafter Völkerrechtler erst kürzlich deutlich widersprochen worden.
So stellte Prof. Dr. Dieter Blumenwitz in seinem erst vor wenigen
Tagen veröffentlichten Gutachten zur fortdauernden Rechtswirkung der
Benesch-Dekrete deutlich fest: "Nach der Entscheidung des
tschechischen Obersten Gerichtshofes vom 29. Juni 2000 müssen die
Dekrete der Nachkriegszeit nicht nur nachbefolgt, sondern auch
"nachvollzogen" werden: Zivilverfahren müssten ausgesetzt und
Enteignungsverfahren nach altem Recht abgeschlossen werden."
Der Europäischen Kommission ist dringend zu raten, nicht nur das
von ihr beauftragte Gutachten Prof. Froweins, sondern auch andere
offensichtlich bestehende Rechtsmeinungen zu berücksichtigen. Die
Europäische Kommission darf dies im Rahmen des Beitrittsverfahrens
mit der Tschechischen Republik nicht außer Acht lassen.
Aus der Verantwortung für die Menschenrechte und Grundwerte
stiehlt sich die Europäische Kommission aber mit ihrer Einschätzung,
dass so genannte "Straffreiheitsgesetz" (Gesetz Nr. 115 von 1946)
stelle kein Beitrittshindernis für die Tschechische Republik dar. Die
Europäische Kommission führt dazu aus: "Dieses Gesetz war nicht als
allgemeiner Freibrief für Gräueltaten beabsichtigt, obwohl es in der
Vergangenheit gelegentlich so angewandt worden sein dürfte." Vielmehr
wird festgestellt: "Es hindert die Tschechische Republik nicht daran,
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch heute
zu verfolgen." Demgegenüber schrieb der Völkerrechtler Prof.
Christian Tomuschat dazu, aus Gründen des Respekts vor den
Menschenrechten "muss die Tschechische Republik das Gesetz vom 8. Mai
1946 vor ihrer Aufnahme in die Europäische Union aufheben."
Die Argumentation der Europäischen Kommission ist äußerst
fadenscheinig und widerspricht sogar den Aussagen des von ihr
beauftragten Gutachtens von Prof. Frowein.
Moralisch und rechtlich äußerst fragwürdig hat Frowein in seinem
Gutachten festgestellt, dass das Gesetz Nr. 115 von 1946 immer noch
in Kraft ist und die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die
Vergeltungsmaßnahmen für Aktionen während der Okkupation vorgenommen
haben, verhindert. Zwar hat er dieses Gesetz als "abstoßend"
bezeichnet, aber einen Fortbestand des Gesetzes mit dem Verweis auf
einen Vertrauensschutz für die Personen, die in dieser Zeit zu Tätern
wurden, begründet. Da ist es schon ein deutlicher Widerspruch, wenn
die Europäische Kommission in ihrer Bewertung nunmehr feststellt,
dass "dieses Gesetz die Tschechische Republik nicht daran hindert,
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch heute
zu verfolgen."
Das Vorgehen der Europäischen Kommission ist somit nicht nur
widersprüchlich, sondern auch moralisch verwerflich. Es kann einfach
nicht sein, dass ein Gesetz, das Mördern Straffreiheit zusichert und
auf diese Weise Täterschutz vor Opferschutz stellt, in einer
Europäischen Union als Rechts- und Wertegemeinschaft Bestand hat.
Der Europäischen Kommission ist daher dringend zu raten, dafür
Sorge zu tragen, dass das "Straffreiheitsgesetz" aufgehoben wird.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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