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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Merz: Verbraucherschutz - zentrale Aufgabe der Politik für die Bürger

Berlin (ots)

Einführungsreferat des Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB, zum heutigen Hearing
Verbraucherinformation, "Nur zum Nutzen der Verbraucher?" in Berlin.
Sperrfrist: Beginn der Rede. 
                  Es gilt das gesprochene Wort.
Die parlamentarischen Beratungen über den von der Bundesregierung
vorgelegten Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz sind in
vollem Gange. Die Frage ist, wie ein solches Gesetz aussehen sollte,
damit der Verbraucher davon profitiert, ohne auf der anderen Seite
zusätzliche Bürokratie zu befördern oder unangemessene Mehrkosten und
andere Risiken für Hersteller und Händler auszulösen.
Das Verbraucherinformationsgesetz ist ein zentraler Aspekt des
Verbraucherschutzes.
Es gibt wohl kaum ein Thema, das die Menschen so unmittelbar
betrifft, wie der Verbraucherschutz. Denn hier geht es nicht nur um
wirtschaftliche oder juristische Fragen, sondern in vielen Fällen um
die eigene Gesundheit - sei es im Zusammenhang mit der Ernährung, sei
es im Hinblick auf den Aspekt technischer Sicherheit. Der
Verbraucherschutz gehört somit zu den zentralen Aufgaben einer
Politik im Dienste der Bürgerinnen und Bürger.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich deshalb im Verlauf der
jetzt zuende gehenden Legislaturperiode in zahlreichen Anträgen und
Anfragen an die Bundesregierung mit diesem Thema beschäftigt. Zuletzt
haben wir im März eine Große Anfrage mit dem Titel "Aufarbeitung der
Defizite beim Verbraucherschutz" eingebracht.
Im Zuge der BSE-Krise vor einem Jahr ist das Bewusstsein von
Bürgern, Medien und Politik für Fragen des Verbraucherschutzes
geschärft worden. Die Bundesregierung hat auf die damalige Erregung
mit der Einrichtung eines entsprechenden Ministeriums und mit der
Ankündigung umfassender Maßnahmen zum besseren Schutz der Verbraucher
reagiert. Aus Sicht der Opposition fällt die Bilanz von Frau Künast
bis dato eher dürftig aus:
Eine klare Aufgabenregelung innerhalb der Bundesregierung im Sinne
des Verbraucherschutzes steht immer noch aus. Das
Verbraucherschutzministerium hat keine umfassenden und klaren
Zuständigkeiten zugewiesen bekommen. Stattdessen kommt es immer noch
zu Kompetenzgerangel mit anderen Ressorts. Der Fischmehlskandal hat
deutlich werden lassen, wie weit wir von einem "Schnellwarnsystem"
entfernt sind: Da werden 200 Tonnen verseuchter Shrimps nach
Deutschland importiert und eine entsprechende Warnmeldung bleibt 10
Tage lang im zuständigen Ministerium unbearbeitet.
Jetzt liegt wenigstens ein Entwurf der Bundesregierung für ein
Verbraucherinformationsgesetz vor. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
begrüßt die Intention eines solchen Gesetzes dem Grunde nach, denn
wir haben im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz zwei
Grundüberzeugungen:
1. Der mündige und eigenverantwortlich handelnde Verbraucher kann
      sich selbst am besten schützen, wenn ihm relevante 
      Informationen vorliegen.
2. Die Information des Verbrauchers ist eine wesentliche Grundlage
      für einen fairen Wettbewerb.
Die Transparenz und das Informationsrecht der Verbraucher müssen
gewährleistet sein. Die Union unterstützt das Ziel, die Verbraucher
in ihren Rechten und in ihren Positionen zu stärken. Die Bündelung
der Informationsrechte der Verbraucher in einem Gesetz kann der
richtige Weg sein.
Inhalt des Gesetzentwurfes
Der jetzt zur Diskussion stehende Gesetzentwurf sieht im Kern
folgendes vor:
1. Jeder Verbraucher soll einen grundsätzlichen Anspruch auf
freien Zugang zu Informationen erhalten, die bei Behörden  
      vorhanden sind und die den Schutz der Gesundheit und Sicherheit
oder die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher betreffen 
      und für den Verbraucher entscheidungsrelevant sind.
2. Behörden sollen das Recht erhalten, von sich aus aktiv die
      Verbraucher über bestimmte Sachverhalte zu informieren.
Nicht mehr enthalten ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung der
Informationsanspruch der Verbraucher gegenüber Unternehmen. Dieser
Anspruch ist auf Druck der beteiligten Ressorts weggefallen.
Stattdessen verfolgt man die Alternative der
Selbstverpflichtungserklärung. Die Union befürwortet den Anspruch auf
Informationen gegenüber Unternehmen, will dies jedoch auf
europäischer Ebene durchsetzen. Denn ein isoliertes nationales
Vorgehen kann Wettbewerbsnachteile für einheimische Unternehmen zur
Folge haben.
Kritik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
In der konkreten Ausgestaltung des vorliegenden Gesetzentwurfes
sieht die Union vieles kritisch, sowohl grundsätzlich, als auch in
rechtlichen und technischen Details.
* Aus dem Anspruch auf Informationszugang gegenüber Behörden
     ergeben sich eine Reihe von Fragen, die präziser geklärt werden
     müssten. So ist unklar, wie umfassend dem individuellen
     Informationsanspruch stattgegeben werden muss und wie die
     Ausgewogenheit der Information sichergestellt werden kann. 
     Neutrale Information bejahen wir, einseitige Empfehlungen lehnen
wir ab, da diese einen unzulässigen Eingriff in den freien 
     Wettbewerb bedeuten würden.
  • Im Hinblick auf das Recht der Behörden, von sich aus Informationen einzuholen, stellt sich die Frage, wie weit hier in Rechte von Unternehmen eingegriffen werden darf und wie dann im Einzelfall mit Geheimhaltungspflichten umgegangen wird.
  • Nicht geregelt ist der Frage der Haftung im Falle einer Fehlinformation. Hier besteht wegen des hohen wirtschaftlichen Risikos für Unternehmen eine besondere Verantwortung der Behörden.
  • Fraglich ist aus unserer Sicht, ob das Gesetz hinreichend auf bestehende oder geplante EU-Regelungen abgestimmt ist. Insbesondere das behördliche Informationsrecht sollte nicht allein national geregelt werden.
  • Die grundsätzlich begrüßenswerte Bevorzugung des Internet als Medium für die Verbraucherinformation durch die Behörden wirft zahlreiche kritische Fragen wie z.B. die nach möglichem Missbrauch und nach der breiten Zugänglichkeit der Behörden-Informationen (nicht jeder hat Zugang zum Internet!) auf.
  • Nach derzeitigem Stand könnte das Gesetz zu einer Informationsflut führen, weil es an deutlich definierten Kriterien fehlt, welche Informationen gesammelt und weitergegeben werden sollen. Die Verbraucher sollen aber nicht möglichst viel, sondern möglichst verwertbare Information erhalten.
  • Unklar bleibt im Gesetzentwurf, mit welchen Sach- und Personalkosten bei der Umsetzung des Gesetzes zu rechnen ist und
wer diese Kosten zu tragen hat. Jetzt schon überlastete Länder 
     und Kommunen dürfen nicht weiter strapaziert werden.
Fazit und Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist überarbeitungsbedürftig.
Das Verbraucherinformationsgesetz darf nicht zu mehr Bürokratie und
neuen Kosten ohne echten Nutzen für den Verbraucher führen. Genau
dies steht aber zu befürchten. Informationsrechte der Behörden und
Grundrechte der Wirtschaft müssen ausgewogene Beachtung finden.
Auf der Grundlage dieser Analyse hat die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag einen Antrag eingebracht, der
insbesondere folgende Forderungen erhebt:
* Die Informationsgewährung ist für Länder und Kommunen eine neue
     Aufgabe, die zusätzliche Sach- und Finanzmittel erfordert. Die
     hierdurch entstehenden Kostenbelastungen dürfen nicht auf die
     kommunalen Gliederungen abgewälzt werden. Der Verwaltungsaufwand
und die finanzielle Belastung der Länder sollte gering gehalten 
     werden.
  • Statt in der Frage des Anspruchs der Verbraucher auf Information gegenüber Unternehmen einen nationalen Alleingang zu bestreiten, sollte sich die Bundesregierung in der EU dafür einzusetzen, einen solchen Rechtsanspruch im gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen zu verankern.
  • Der Gesetzentwurf muss so gestaltet werden, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen nicht durch Informationspflichten und mögliche Regressansprüche in ihrer Existenz bedroht werden.
  • Der Gesetzentwurf muss insgesamt im Hinblick auf rechtliche Bestimmungen und Umsetzungsvorgaben präzisiert werden.
Ich habe hier nur einige der Kritikpunkte und Forderungen der
Unionsfraktion darlegen. Wir wollen Ihre Meinung zum Gesetzentwurf
sowie zu unseren diesbezüglichen Anmerkungen hören und gemeinsam
darüber sprechen, wie der Verbraucherschutz durch ein wirksames
Verbraucherinformationsgesetz verbessert werden kann. Ich danke Ihnen
für Ihr Kommen und freue mich auf eine interessante Diskussion.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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